In Bezug auf die langfristige Sicherung der AHV hat die FBP-Fraktion einen dreiteiligen Lösungsweg ausgearbeitet. Mit diesem wird erzielt, dass zum einen ein Grossteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber nicht stärker belastet werden und zum anderen der Export von Steuergeldern ins Ausland nicht weiter erhöht wird. Zudem wird der Vorschlag auch den Rentnerinnen und Rentner zum Vorteil gereichen.
Das versicherungstechnische Gutachten für die AHV brachte zu Tage, dass sich mit der aktuellen Gesetzeslage das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert und in 40 Jahren der AHV-Fonds aufgezehrt sein wird. Bereits 2038 wird der AHV-Fonds im Verhältnis zur Jahresausgabe unter fünf Jahre fallen. Aus diesem Grunde ist es angezeigt, Massnahmen umzusetzen, mit welchen die AHV langfristig gesichert wird.
Bereits im Januar hat die FBP-Fraktion mitgeteilt, dass sie momentan einer Erhöhung des Rentenalters ablehnend gegenüberstehen würde. Nachteilig erachtet die FBP-Fraktion auch die Erhöhung des Staatsbeitrages an die AHV, da damit eine Steigerung des Exports an Steuergeldern ins Ausland einher geht. Als Massnahme kann sich die FBP-Fraktion eine Erhöhung der Beitragssätze für Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorstellen. Dies jedoch nicht als alleinige Massnahme, da die damit einhergehende Erhöhung der Lohnnebenkosten sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Wirtschaft nachteilig wäre. Aus diesem Grunde erarbeitete die FBP-Fraktion einen dreiteiligen Lösungsvorschlag, der sich folgendermassen zusammensetzt:
1.) Kürzung der Finanzzuweisungen des Landes an die finanzstarken Gemeinden.
2.) Senkung der Krankenkassenprämien durch Erhöhung des Staatsbeitrages an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP).
3.) Erhöhung der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge an die AHV.
Damit ist gewährleistet, dass ein Grossteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht stärker belastet wird. Die Erhöhung der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge für die AHV wird mit der Erhöhung des Staatsbeitrages an die Obligatorische Krankenpflegeversicherung kompensiert, da damit die Krankenkassenprämien sinken werden. Diese Erhöhung des Staatsbeitrages für die OKP soll mittels Kürzung der Finanzzuweisungen des Landes an die finanzstarken Gemeinden gegenfinanziert werden.
Mit diesem dreiteiligen Lösungsvorschlag erfahren inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber unter dem Strich keine Mehrbelastung. Zudem ist damit gewährleistet, dass per 2038 der AHV-Fonds wieder auf über 5 Jahresausgaben ansteigt. Da mit diesem Lösungsvorschlag der Staatsbeitrag an die AHV nicht erhöht wird, findet auch kein Anstieg des Exports von Steuergeldern ins Ausland statt. Von der Reduktion der Krankenkassenprämie profitieren auch zusätzlich die Rentnerinnen und Rentner, da sie weniger Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Zu guter Letzt profitiert auch der Staatshaushalt, da es damit zu einer Reduktion der Ausgaben für Prämienverbilligung kommen wird.
Der FBP-Abgeordnete Wendelin Lampert zeigt sich zuversichtlich, dass dieser Lösungsvorschlag auch im Landtag auf Zustimmung stossen wird. «Uns war es von Bedeutung, dass ein Grossteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber auch die Arbeitgeber nicht stärker belastet werden. Da die langfristige Sicherung der AHV höchste Priorität hat, suchten wir nach Möglichkeiten, wie die zusätzlichen Belastungen kompensiert werden können, ohne dass der Staatshaushalt unter dem Strich mit höheren jährlich wiederkehrenden Ausgaben belastet wird. Mit diesem von der FBP-Fraktion erarbeiteten dreiteiligen Lösungsvorschlag ist dies grösstenteils gewährleistet», so Wendelin Lampert.
Die FBP-Fraktion wird diesen Vorschlag im Rahmen der Landtagsdebatte von anfangs März im Landtag genauer vorstellen und einbringen. Sie wird die Regierung bitten, diesen dreiteiligen Lösungsvorschlag im Rahmen eines Gesamtpaketes im Herbst dieses Jahres dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.