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FBP reicht Postulat ein

Postulat zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes

Die FBP-Fraktion hat ein Postulat zur Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein eingereicht. Mit diesem soll die Regierung unter anderem eingeladen werden, eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 zu entwickeln und Massnahmen aufzuzeigen, wie die Attraktivität Liechtensteins als Standort für Start-up-Unternehmen gestärkt werden könnte.

Die Diskussion um den Forschungs- und Innovationsplatz Liechtenstein geht zurück ins Jahr 2009, als der Landtag ein Postulat an die Regierung überwies und diese dann im Rahmen ihrer Beantwortung ein Konzept zur Förderung der Wissenschaft und Forschung unterbreitete. Darin betonte die Regierung, dass es notwendig sei, zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu erstellen. Diese Strategie solle deutlich machen, welche Ziele das Land für die Bereiche der Forschung kurz-, mittel- und langfristig erreichen möchte und welche Förderungen dafür bereitgestellt werden sollen. Als konkrete Handlungsempfehlung erwähnte die Regierung unter anderem die Erarbeitung eines Gesetzes zur Förderung der Forschung und Innovation, welches bis dato fehlen würde.

Die in der Postulatsbeantwortung dargelegten Handlungsempfehlungen und Stossrichtungen blieben dennoch grösstenteils Lippenbekenntnisse. Dies betrifft nicht nur die Installation einer gesetzlichen Grundlage, sondern auch die Ankündigung, zeitnah eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2020 zu entwickeln, mit welcher die Grundlage für die Wissenschafts- und Forschungspolitik in den kommenden 10 Jahren dargelegt hätte werden sollen. Beides fehlt bis heute, so dass man in den letzten 10 Jahren in Bezug auf die Förderung von Forschung und Innovation in Liechtenstein nur punktuell weitergekommen ist.

Aus diesem Grunde reicht die FBP ein Postulat ein, mit welchem diesem Thema und somit der Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein wieder verstärkt Augenmerk geschenkt werden soll. Konkret wird die Regierung eingeladen, verschiedene Massnahmen hinsichtlich einer Stärkung des Forschungs- und Innovationsplatzes Liechtenstein zu prüfen.

Hierfür wird die Regierung ersucht,

a.) eine Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 zu entwickeln.

b.) eine Gesamtübersicht über die aktuellen Förderungen für Wissenschaft, Forschung und Innovation in Art und Umfang sowohl für die Privatwirtschaft inkl. Start-up‘s als auch die wissenschaftlichen Institutionen darzulegen.

c.) die Vor- und Nachteile eines Forschungs- und Innovationsfördergesetzes aufzuzeigen und darzulegen, welche Schwerpunkte und Inhalte ein solches Gesetz haben könnte.

d.) Massnahmen aufzuzeigen, wie die Attraktivität Liechtensteins als Standort für Start-up- Unternehmen gestärkt werden könnte.

Für die Postulanten ist es von Bedeutung, mit dieser Gesamtschau und der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 einen umfassenden Einblick in die geplante Forschungs- und Innovationsförderung der kommenden Dekade zu erhalten. Dies auch mit dem Hintergrund, dass das EU-Rahmenprogramm ‘Horizon 2020’ Ende dieses Jahres ausläuft. Die EU hat bereits kundgetan, ein neues Rahmenprogramm in die Wege leiten zu wollen, welches von 2021 bis 2027 laufen und den Namen ‘Horizon Europe’ tragen soll. Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Periode 2021-2027 veröffentlicht. Für Forschung und Innovation sind Mittel in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vorgesehen. Damit wird der Betrag gegenüber dem Programm ‘Horizon 2020’ um rund 25 Milliarden Euro erhöht. Dies wird dazu führen, dass – sollte unser Land an diesem Programm teilnehmen – der Beitrag Liechtensteins ebenfalls um einiges höher als für das Programm ‘Horizon 2020’ ausfallen wird und er in der Grössenordnung von rund CHF 40 Mio. angesiedelt sein wird.

Für die Postulanten ist es deshalb von Bedeutung, dass mit der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 auch aufgezeigt wird, wie in Liechtenstein ansässige Unternehmen und Wissenschaftsinstitutionen bei einer etwaigen Ablehnung von ‚Horizon Europe‘ in ihren Forschungs- und Innovationsbestrebungen unterstützt werden können und wie ein derartiges Gesetz, welches auch klare Rahmenbedingungen in Bezug auf die Förderungswürdigkeit aufzeigen soll, ausgestaltet sein könnte, damit in Liechtenstein ansässige Unternehmen und Wissenschaftsinstitutionen davon profitieren können.

Die Postulanten erachten es als sinnvoll, sowohl bei der gewünschten Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 als auch in Bezug auf eine mögliche gesetzliche Ausgestaltung den Start-up-Unternehmen besondere Beachtung zu schenken. Diesbezüglich soll auch aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten es hinsichtlich einer Unterstützung von Start-up- Unternehmen in Liechtenstein bereits gibt und welche Massnahmen sinnvoll wären, um Liechtenstein als attraktiven Standort für Start-up-Unternehmen zu stärken.

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