Vom 4. März bis 6. März 2020 tritt der Landtag zur März-Session zusammen. Er behandelt 33 Traktanden, von denen wir nachfolgend einige näher erläutert haben.
Gemeindegesetz: Regelung für Vorsteher
Der Landtag hat sich in der März-Session u.a. mit der Interpellation der FBP vom 16. Januar 2020 zum Gemeindegesetz zu befassen. Hier geht es um die Nachfolgeregelung beim Ausscheiden eines Vorstehers. Es wird verschiedentlich die Meinung vertreten, dass die Stellvertretung des Vorstehers gemäss Art. 55 GemG das Amt übernehmen müsse. Die Interpellanten erkennen hier viel Unklarheiten und Unsicherheiten, weshalb sie der Ansicht sind, dass diese Thematik einer grundlegenden Prüfung bedarf.
Finanzierung einer bezahlten Elternzeit
Die FL-Fraktion hat eine Interpellation zu folgenden Fragen eingereicht:
1.Wie viele Geburten hätten in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils einen Anspruch auf eine bezahlte Elternzeit ausgelöst, gäbe es diese in Liechtenstein?
2.Wie hoch wären die Kosten für die Jahre 2010 bis 2018 jeweils gewesen, wenn die Elternzeit mi t80 Prozent des statistisch ermittelten Medianlohn des Vorjahres für 4 Monate vergütet worden wäre?
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Über welche Kanäle oder Quellen könnte eine bezahlte Elternzeit in Liechtenstein finanziert werden?
VU-Postulat für einen Klimatest staatsnaher Anlagen
Mit 7.2 Milliarden Franken ist das Anlagevermögen staatlicher und staatsnaher Betriebe beträchtlich. Wie sind diese Gelder überhaupt angelegt? Das möchte die VU-Fraktion durch ein entsprechendes Postulat prüfen lassen. Es geht hier vor allem um die «klimaverträgliche» Anlagestrategie der Gelder.
Initiativbegehren HalbeHalbe
Das Projekt HalbeHalbe hat sich aus der Arbeit des Vereins Hoi Quote heraus entwickelt. Das Hauptziel des Projekts ist die Änderung der liechtensteinischen Landesverfassung mit dem klaren Bekenntnis zur Förderung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zu politischen Ämtern. Das von der Initiativgruppe HalbeHalbe lancierte Begehren mit den entsprechenden Unterschriften aus der Bevölkerung steht auf dem Landtagstraktandum.
Abänderung des Treuhändergesetzes
In seiner Sitzung vom 5. Dezember 2019 hat der Landtag den Bericht und Antrag zur Abänderung des Treuhändergesetzes in erster Lesung beraten. In 2. Lesung wird die Abänderung des Treuhändergesetzes behandelt.
Die Regierung hat in ihrer Stellungnahme entsprechende Änderungsvorschläge auf der Basis der 1. Lesung eingebracht. Von den Abgeordneten wurden einige generelle Fragen gestellt, beispielsweise zur Kompetenzverteilung zwischen der FMA und der Treuhandkammer, der Vertrauenswürdigkeit sowie der Pflicht zur Übermittlung eines Geschäftsberichts an die FMA.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Der Landtag befasst sich in 2. Lesung mit der Einführung der Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen. Die 1. Lesung fand am 7. September 2018 statt. Die Regierung hat eine ausführliche Stellungnahme ausgearbeitet, deren Inhalt nun den Weg für eine doppelte Staatsbürgerschaft ebnen kann. Danach müssen Schweizer und EWR-Bürger bei Erwerb des Bürgerrechts nicht auf ihre bisherige Staatsbürgerschaft verzichten, allerdings mit Gegenrecht. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur im Verhältnis zur Schweiz sowie zu EWR-Staaten möglich, deren Verlustbestimmungen ebenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen.
Abschaffung des Grundmandatserfordernisses
Am 28. Januar 2019 reichte die Fraktion der Freien Liste eine Motion zur Abschaffung des Grundmandatserfordernisses bei Wahlen auf Gemeindeebene ein. Diese wurde anlässlich der Landtagssitzung vom Februar/März 2019 an die Regierung überwiesen. Mit der gegenständlichen Vorlage soll der mit der Motion erteilte Auftrag umgesetzt werden. Diese sieht vor, dass das Wahlergebnis bei der Wahl des Gemeinderates rein nach der Methode Hagenbach-Bischoff unter Einbezug des Vorstehers erfolgen soll.
Ebenfalls wurde dem Wunsch des Landtages nach einem geordneten Gesetzgebungsprozess mit vorgelagerter Vernehmlassung unter Einbezug der Gemeinden Rechnung getragen. Zudem werden mit dieser Vorlage begriffliche Anpassungen bei zwei Gesetzesartikeln vorgeschlagen, welche sich aus der Nachführung zu anderen Gesetzen ergeben, sowie aus der Praxis resultierende Unklarheiten in Zusammenhang mit der Wahl der Geschäftsprüfungskommission beseitigt.
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