Regierung bestellt Gründungsvorstand der Notariatskammer

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2020 den Gründungsvorstand der Notariatskammer bestellt. Als Mitglieder wurden Sonja Schwaighofer, Peter Schierscher sowie Florian Zechberger gewählt.

Am 1. Januar 2020 ist das Notariatsgesetz in Kraft getreten, welches unter anderem die Schaffung einer Liechtensteinischen Notariatskammer vorsieht. Die liechtensteinische Notariatskammer wird durch sämtliche in die Notariatsliste eingetragenen Notare gebildet und kann entsprechend erst errichtet werden, sobald die ersten liechtensteinischen Notariatsprüfungen erfolgreich abgelegt worden sind.

Die Regierung hat nun gemäss den Vorgaben des Notariatsgesetzes den Gründungsvorstand der Notariatskammer bestellt und dabei drei Mitglieder aus der Liste der liechtensteinischen Rechtsanwälte als Mitglieder gewählt. Bis zur Wahl des ordentlichen Vorstandes der Notariatskammer obliegen dem Gründungsvorstand die Entscheidungen über Anträge auf Zulassung zur Notariatsprüfung, auf Eintragung in die Notariatsliste und in die Notariatssubstitutenliste sowie die Führung der Listen nach dem Notariatsgesetz (Notariatsliste und Notariatssubstitutenliste).

Innert eines Jahres nach Inkrafttreten des Notariatsgesetzes hat der Gründungsvorstand eine Plenarversammlung einzuberufen, an welcher der ordentliche Vorstand der Notariatskammer aus den bereits in die Notariatsliste eingetragenen Notaren gewählt wird. Durch die erfolgte Wahl des ordentlichen Vorstandes der Notariatskammer wird der Gründungsvorstand der Notariatskammer automatisch aufgelöst.