Die Gemeinden Eschen-Nendeln und Mauren-Schaanwald werden den Vernehmlassungsentwurf und dessen Auswirkungen im Detail analysieren und sich mit einer formellen Stellungnahme an der Vernehmlassung beteiligen. Eine erste Durchsicht ergibt aus unserer Sicht aber bislang folgendes Bild.
Grundsätzlich ist es sehr zu begrüssen, dass die Regierung bestrebt ist, die teils massiven Steuerkraftunterschiede unter den Gemeinden zu reduzieren. Diesen Schritt unterstützen wir ausdrücklich.
Problematisch ist dagegen, dass die auf diese Weise abgeschöpften Gelder beim Land verbleiben sollen. Hier sollte aus unserer Sicht eine zusätzliche Anpassung des Finanzausgleichs erfolgen, die dazu führt, dass diese Gelder an die anderen Gemeinden mit entsprechendem Finanzbedarf gehen. Schliesslich stehen insbesondere die mittelgrossen Gemeinden, und darunter insbesondere die Doppelgemeinden wie beispielsweise Eschen-Nendeln und Mauren-Schaanwald, vor grossen finanziellen Herausforderungen und werden in den nächsten Jahren massiv Reserven abbauen müssen.
Isolierte Betrachtungsweise führt immer mehr zur Öffnung der Schere
Im aktuellen Vernehmlassungsentwurf wird der Finanzausgleich und dessen Grundmechanismus isoliert betrachtet. Für eine Gemeinde setzt sich hingegen der grösste Teil der Einnahmen aus der Summe der Gesamtsteuern sowie dem Finanzausgleich zusammen. Werden diese beiden Einnahmenkategorien summiert betrachtet, ergibt sich folgendes Bild (Grafik).
Die tiefsten pro Kopf Einnahmen weist die Gemeinde Mauren mit CHF 5’199.- auf, die höchsten pro Kopf Einnahmen die Gemeinde Vaduz mit CHF 12’680.-. Beitragsleistungen unter anderem im Sozialbereich, die einen erheblichen Teil des Finanzausgleichs verzehren, werden ebenfalls jeder Gemeinde pro Kopf in Rechnung gestellt. Es liegt auf der Hand, dass denjenigen Gemeinden mit den tieferen pro Kopf Einnahmen dann weniger Geld für Investitionen zur Verfügung steht, sobald diese Gemeinden ihre Beitragsleistungen beglichen haben. Über die Jahre betrachtet wird sich diese Schere immer weiter öffnen. Die mittelgrossen Gemeinden sind so gezwungen, ihre Reserven überproportional gegenüber den anderen Gemeinden abzubauen.
Mittelgrosse Gemeinden geraten mittelfristig in Schieflage
Mit der Einführung eines horizontalen Ausgleichs bestünde stattdessen die Chance, diese Ungleichheit zu korrigieren, damit die mittelgrossen Gemeinden mittelfristig nicht in eine finanzielle Schieflage geraten.
Langfristig brauchen alle öffentlichen Haushalte in Liechtenstein ausreichend Mittel, um ihre Aufgaben weiterhin im gewohnten Mass erfüllen und Infrastrukturprojekte umsetzen zu können. Das ist mit dem aktuellen und auch mit dem vorgeschlagenen System des Finanzausgleichs nicht mehr gewährleistet. Die ursprünglich angedachten Anreize im bestehenden Finanzausgleichsystem funktionieren nicht in gewünschtem Masse und sollten daher korrigiert werden.
Geldtransfer horizontal zu benachteiligten Gemeinden, anstatt an den Staat
Als Zwischenlösung für die nächsten Jahre wäre es nach unserer Einschätzung eine gute Vorgehensweise, den vorliegenden Regierungsentwurf um ein zweites Element zu erweitern, das dazu führt, dass die Gelder, die bei den Gemeinden mit sehr hoher Steuerkraft abgeschöpft werden, an die Gemeinden gehen, die derzeit im Finanzausgleich benachteiligt werden.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begründung der Regierung, weshalb die abgeschöpften Gelder beim Land verbleiben sollen (demografische Entwicklung, Anstieg der Sozialkosten und Investitionen wie die ICT-Strategie, Infrastrukturkosten etc.) auch für die Gemeinden gelten und diverse Gemeinden – vornehmlich die Mittelgrossen, die derzeit im Finanzausgleich benachteiligt werden – daher in den nächsten Jahren vor erheblichen finanziellen Herausforderungen stehen.
Tino Quaderer, Gemeindevorsteher Eschen-Nendeln
Freddy Kaiser, Gemeindevorsteher Mauren-Schaanwald