In Schellenberg wurde ein Mann festgestellt, der illegale Grabungen durchführte.
Die Landespolizei konnte einen Sondengeher auf frischer Tat anhalten, welcher mit Hilfe eines Suchgerätes (Metalldetektor) und einem Handspaten im Gebiet der „Burgruine Schellenberg“ illegale Grabungen durchführte und das historische Gebiet nach archäologischen Gegenständen aktiv absuchte. Die Beamten der Landespolizei stellten den Metalldetektor sowie den Handspaten sicher und verwiesen den Mann nach einer eingehenden Befragung sowie Spurensicherung des Waldes. Er wurde bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft wegen Verstoss gegen das KGG (Kulturgütergesetzt) zur Anzeige gebracht.
Gemäss dem Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (KGG) ist das Graben nach archäologischen Objekten ohne amtliche Bewilligung und mit technischen Hilfsmitteln jeglicher Art untersagt. Die „Raubgräber“ würden am Tatort nicht nur Gegenstände entwenden sondern zerstören auch Spuren und Fundzusammenhänge, die zur historischen Einordnung unbedingt nötig sind. Gefundene archäologische Objekte dürfen nicht behalten, sondern müssen dem zuständigen Amt für Kultur gemeldet werden, denn solche Funde sind Eigentum des Landes.
Die Landespolizei wird in nächster Zeit vermehrt Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter +423 236 71 11 oder info@landespolizei.lientgegen.