Mit der Schaffung eines Notariatsgesetzes wird in Liechtenstein der Beruf des Notars eingeführt. So sieht es ein entsprechender Bericht und Antrag vor, der vom Landtag im Mai bereits in erster Lesung beraten und begrüsst wurde. In einer am 3. September 2019 verabschiedeten Stellungnahme klärt die Regierung die vom Landtag gestellten Fragen rund um das neue Gesetz.
Im internationalen Rechtsverkehr führt es zu einem Wettbewerbsnachteil, dass in Liechtenstein keine notariellen Beurkundungen und Beglaubigungen vorgenommen werden können. Durch die Einführung des Notariatsgesetzes werden einerseits die Flexibilität und andererseits die internationale Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes und Finanzplatzes Liechtenstein auf dem Rechtsdienstleistungssektor gestärkt. Eine Notariatspflicht ist allerdings nicht vorgesehen. Es bleibt den Kunden überlassen, ob sie sich an einen Notar wenden oder die Beglaubigungen und Beurkundungen durch das Fürstliche Landgericht oder das Amt für Justiz vornehmen lassen.
Die in der Landtagsdebatte aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen für künftige Notare sowie die Bestimmungen für die Absolvierung der Notariatsprüfung. Die Gesetzesvorlage wird voraussichtlich im Oktober vom Landtag in zweiter Lesung behandelt. Damit könnte das Notariatsgesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten.