Steuerliche Entlastung von Familien

 

Der Kinderabzug soll von CHF 9’000
auf CHF 12’000 erhöht werden

 

Vaduz – Die Regierung hat am 28. Mai 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Anpassung des Steuergesetzes verabschiedet. Darin zeigt die Regierung auf, mit welchen Anpassungen im Steuergesetz die Familien entlastet werden können. Die Regierung setzt damit das Postulat zur steuerlichen Entlastung von Familien mit den in der Beantwortung vorgeschlagenen Massnahmen um.

Der Kinderabzug soll von derzeit CHF 9’000 auf neu CHF 12’000 erhöht werden. „Mit dieser Massnahme wird die Steuerbelastung von Familien spürbar reduziert“, freut sich Regierungschef Adrian Hasler.

Weiteres wird die Praxis betreffend die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten für die Kinder ausgeweitet. Das bedeutet, dass in Zukunft auch Kosten für Zweitausbildungen abzugsfähig sind, sofern die Eltern zur Hauptsache für die Kinder aufkommen. Für diese Praxisänderung ist keine Anpassung des Steuergesetzes notwendig.

Betreffend die Aus- und Weiterbildungskosten der Steuerpflichtigen schlägt die Regierung vor, auch deren Abzugsmöglichkeit auszuweiten.

Für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung des Steuerpflichtigen soll ein allgemeiner Abzug eingeführt werden. Dabei sollen auch berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zugelassen werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem bestehenden Beruf stehen.

Die Regierung schlägt im Rahmen dieser Vorlage zudem vor, dass die Beiträge des Arbeitgebers an die ausserhäusliche Kinderbetreuung, welche derzeit steuerpflichtigen Lohnbestandteil darstellen, sowie die Förderbeiträge des Staates an die ausserhäusliche Kinderbetreuung steuerfrei gestellt werden.