Qualitätssicherungs-Vereinbarungen mit nichtärztlichen Leistungserbringern

Knappe Entscheidung im Landtag: Mit 13:12 Stimmen beschloss der Landtag gestern Nacht  den OKP-Beitrag des Staates von bisher 29 Mio. auf 33 Mio. Franken zu erhöhen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. April 2019 zwei Qualitätssicherungsvereinbarungen genehmigt, die vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) mit Leistungserbringern im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgeschlossen wurden. Die erste Vereinbarung betrifft jene mit der Diabetes-Gesellschaft Glarus – Graubünden – Liechtenstein (GL-GR-FL), die zweite jene mit dem Verband Alternativmedizin Liechtenstein.

Die Diabetes-Gesellschaft GL-GR-FL erbringt gemäss dem geltenden Tarifvertrag Leistungen der Ernährungs- und Diabetesberatung sowie der Fusspflege bei Diabetikern zu Lasten der OKP.

Im Berufsverband Alternativmedizin Liechtenstein sind die in der Naturheilpraktik tägigen Leistungserbringer zusammengeschlossen. Die OKP vergütet Leistungen im Bereich Akupunktur Traditionelle Chinesische Medizin (TCM).

Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist der Abschluss von Vereinbarungen über Massnahmen zur Sicherstellung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der OKP-Leistungen vorgesehen. Üblicherweise werden darin Kriterien der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert. Eine wesentliche Massnahme ist dabei jeweils die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung nach vorgegebenen Standards.