Stellungnahme des Marketing Managers Casino Schaanwald, Michael Moosleithner
Das Liechtensteiner Vaterland, Desirée Vogt, schreibt im Artikel vom 22. Mai 2019 auf Seite 1, dass die Gemeindebauverwaltung Balzers dem Casino eine Abfuhr erteilt hat. Diesbezüglich halten wir fest, dass diese Darstellung falsch ist und aus folgenden Gründen nicht stimmt:
- Eine Gemeindebaubehörde kann in diesem Verfahren keine rechtsmittelfähige Entscheidung treffen. Sie hat weder die politische noch die gesetzliche Legitimation, dies zu tun. Zuständige Entscheidungsbehörde für das gegenständliche Verfahren ist das Amt für Bau und Infrastruktur in Vaduz.
- Ausser einer mündlichen Aussage des erwähnten Gemeindevertreters, dass der geplante Casino-Standort in Balzers nicht zonenkonform sei, liegt uns bis heute keine schriftliche Stellungnahme der Gemeinde Balzers vor, weder von der angesprochenen Gemeindebaubehörde, noch vom Gemeindevorsteher, noch vom Gemeinderat.
- Warum ein Mitarbeiter des Baubüros zur Ansicht gelangt, dass das geplante Casino in Balzers als Dienstleistungsbetrieb und nicht als Gewerbebetrieb zu qualifizieren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Diese Ansicht erstaunt insofern, weil ein Casino-Betrieb – wie auch andere Unterhaltungsbetriebe – weltweit als Gewerbeunternehmen definiert werden.
- Wir werden unsere rechtlichen Argumente auf dem Verfahrensweg sowohl beim Amt für Bau und Infrastruktur als auch, sofern dies nötig ist, direkt bei der Gemeinde Balzers einbringen, um unsere Interessen und getätigten Investitionen zu schützen.
Michael Moosleithner, Marketing Manager
Casinos Austria (Liechtenstein) AG
Vorarlbergerstrasse 210
9486 Schaanwald
Fürstentum Liechtenstein