Der richterliche und der staatsanwaltliche Vorbereitungsdienst sollen zusammengelegt werden. Einen entsprechenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Richterdienstgesetzes und des Staatsanwaltschaftsgesetzes hat die Regierung am 7. Mai 2019 zuhanden des Landtags verabschiedet.
Um Richter oder Staatsanwalt zu werden, ist grundsätzlich eine spezifische Ausbildung – der sogenannte Vorbereitungsdienst – zu absolvieren. Im Rahmen dieser zwei separaten Ausbildungen erwerben die Berufsanwärter die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, welche sie optimal auf das Amt des Richters bzw. des Staatsanwalts vorbereiten. Ein wesentlicher Unterschied beider Ausbildungen besteht bis anhin allerdings darin, dass ein Richteramtsanwärter nach dem Vorbereitungsdienst sowohl die Erfordernisse für das Amt als Richter wie auch für die Tätigkeit als Staatsanwalt erfüllt. Ein Staatsanwaltsanwärter hingegen erfüllt dadurch die Voraussetzungen für die Ernennung zum Richter nicht.
Mit der vorgeschlagenen Reform will die Regierung beide Berufsausbildungen vereinheitlichen. Die bisher getrennten Vorbereitungsdienste sollen zusammengelegt werden, sodass der richterliche Vorbereitungsdienst sowohl der Ausbildung zum Richter als auch zum Staatsanwalt dient.
„Aus zwei Ausbildungen wird eine. Dadurch können wir den Nachwuchs flexibel dort einsetzen, wo er benötigt wird, also bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht.“, betont Justizministerin Aurelia Frick. „Durch die Zusammenlegung der Ausbildungswege wird es künftig einfacher, zwischen den beiden Berufsgruppen zu wechseln. Das erleichtert eine längerfristige Karriere- und Personalplanung.“
Die erste Lesung der Vorlage wird in der Juni-Sitzung des Landtags erfolgen.