Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. April 2019 die Verordnung über den Abschussplan für das Jagdjahr 2019/2020 genehmigt.
Grundlage für den Abschussplan bilden gemäss Jagdgesetz die Wildschadenssituation im Wald sowie in den landwirtschaftlichen Kulturen und der qualitative und quantitative Zustand der Wildbestände. Die natürliche Waldverjüngung ist die Voraussetzung für die Sicherung essentieller Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion. Die negativen Beeinflussungen der Naturverjüngung durch Wildverbiss- und Schälschäden schränken die waldbaulichen Möglichkeiten zum langfristigen Erhalt stabiler und artenreicher Wälder seit Jahren flächendeckend stark ein. Überhöhte Schalenwildbestände sind dabei ein entscheidender Faktor.
Der Abschuss von Schalenwild sowie der Abschuss von Murmeltier und Birkhahn haben im Rahmen eines von der Regierung nach Anhörung des Jagdbeirats erlassenen Abschussplans zu erfolgen. Soll die notwendige Reduktion der überhöhten Wildbestände im Rahmen des Abschussplanes erreicht werden, sind sehr hohe Abschussvorgaben festzulegen. Dies im Bewusstsein, dass das Ziel einer natürlichen Waldverjüngung auch zusätzlicher Massnahmen bedarf.
Erhöhung des Abschusses und Reduktion des Rothirschbestandes
Die Mindestabschussvorgabe beim Rotwild wurde insgesamt auf 320 Stück, den bisher höchsten Wert, festgelegt. Jüngste Bestandserhebungen und Jagdstreckenauswertungen zeigen, dass für die Erreichung der seit Jahren angestrebten Reduktion des Rotwildbestandes eine weitere Erhöhung der Abschusszahlen gegenüber dem letzten Jagdjahr notwendig ist. Entsprechend wurde der Mindestabschuss beim Rotwild um 10% erhöht. Gemeinsam mit der letztjährigen deutlichen Erhöhung ist dies eine Erhöhung des Mindestabschusses von 41% beim Rotwild (Kahlwild) innerhalb von zwei Jahren. Beim Gamswild erfolgt im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung der Mindestabschussvorgaben um 18%. Die Regierung beabsichtigt mit diesen Abschussvorgaben, die notwendige Trendumkehr bei der Bestandsentwicklung insbesondere beim Rotwild in die Wege zu leiten.