Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. April 2019 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet.
Das liechtensteinische Strassenverkehrsrecht orientiert sich traditionell an der schweizerischen Rechtslage. Entsprechende Änderungen in der Schweiz werden grundsätzlich auch in den liechtensteinischen Rechtsbestand übernommen. Seit dem Jahr 2006 erfuhr das Strassenverkehrsgesetz jedoch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen mehr, obwohl in der Schweiz zahlreiche Revisionen in Kraft traten. Aufgrund der engen rechtlichen und administrativen Verflechtung in diesem Bereich beabsichtigt die Regierung eine punktuelle Annäherung an die schweizerische Rezeptionsvorlage.
Die von der Regierung verabschiedete Vorlage beinhaltet zwei Schwerpunkte. Zum einen soll durch die Einführung präventiver Massnahmen die Verkehrssicherheit verbessert werden. So wird beispielsweise vorgeschlagen, für bestimmte Fahrzeuglenkergruppen, wie berufsmässige Fahrzeugführer, Fahrschüler und Fahrzeugführer, die Gefahrengut transportieren, ein Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss einzuführen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erhofft sich die Regierung auch von der vorgeschlagenen Verpflichtung, mit Motorfahrzeugen auch bei Tag mit Licht zu fahren.
Zum anderen sollen ebenfalls legistische, administrative und praxisbedingte Anpassungen vorgenommen werden. Diese beinhalten insbesondere eine Überarbeitung der Bestimmungen über die Erteilung der Führerausweise (ohne inhaltliche Änderungen), um die Zusammenarbeit mit der Schweiz wieder zu vereinfachen. Mit der Festlegung eines konkreten Mindestalters für Radfahrer und für Führer von Tierfuhrwerken soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden. Weiters sollen einzelne wichtige Regelungen, die derzeit lediglich auf Verordnungsstufe normiert sind, auf Gesetzesstufe gehoben werden.
Dies betrifft vor allem die Zulässigkeit des Opportunitätsprinzips bei geringfügigen Widerhandlungen und die Befugnisse der Verkehrspolizei.