Für uns Demokraten pro Liechtenstein ist der Parteiname nicht nur Unterscheidungsmerkmal, sondern Programm. Wir sind klar dafür, dass der sehr kleine Spielraum, den uns der EWR noch ermöglicht, ausgenützt wird. So beispielsweise bei der Ausrichtung der Geburtenzulagen.
Mit unserer Motion zur Neuausrichtung der Geburtenzulage wollten wir die Grundlagen dafür schaffen, dass der Landtag wieder die Entscheidungshoheit darüber hat, ob Geburtenzulagen ins Ausland gezahlt werden oder nicht. Liechtenstein hat im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern im europäischen Wirtschaftsraum die Geburtenzulagen als «Familienleistungen» deklariert und nicht im Anhang 1 der EU Verordnung 883/04 eintragen lassen, obwohl nur Kinderzulagen als Familienleistungen zu deklarieren wären. Dadurch kann der liechtensteinische Landtag nicht mehr darüber entscheiden, ob und wieviel Geld für Geburtenzulagen ins Ausland exportiert werden soll.
Derzeit 1,6 Mio. ins Ausland
Derzeit sind es nämlich 2/3 der Geburtenzulagen oder ca. 1.6 Mio CHF pro Jahr, die ins Ausland fliessen, was gemäss EU-Verordnung nicht zwingend wäre. Mit der Motion wollten wir erreichen, dass der Landtag diesbezüglich wieder die Handlungshoheit zurückbekommt. In einem zweiten Schritt hätte der Landtag dann darüber entscheiden können, ob die Geburtenzulagen auch in Länder exportiert werden soll, mit denen kein Gegenrecht besteht. Sowohl Österreich als auch die Schweiz exportieren Geburtszulagen nicht ins Ausland.
Wir haben deshalb zu Recht die Frage gestellt, ob solche Leistungen einseitig ausgerichtet werden sollen. Mit den freiwerdenden Mitteln könnten inländische Familien nämlich stärker unterstützt werden. Mit den heutigen Regelungen müssen wir diese Zulagen aber
exportieren.
FL subventioniert den Staat Österreich anstatt unsere Familien
Die Motion zur Neuausrichtung der Geburtenzulagen wurde mit 8 Ja (3 DpL, 3 VU, 1 FBP, 1 Parteiloser) zu 17 Nein-Stimmen (7 FBP, 5 VU, 2 DU und 3 FL) nicht überwiesen, weil man – so der überwiegende Tenor – den Pendlern nichts wegnehmen wolle. Dabei wird mit den nach Österreich gezahlten Geburtenzulagen aus der hiesigen Familienausgleichkasse (FAK) de facto der österreichische Staat subventioniert und nicht die Grenzgänger. Gemäss § 6 Abs 3 des geltenden österreichischen Kinderbetreuungsgesetzes werden die aus der FAK gezahlten Geburtenzulagen nämlich auf das österreichische Kinderbetreuungsgeld angerechnet. Das bedeutet, dass alle Gelder für Geburtenzulagen, die nach Österreich exportiert werden, umgehend vom Staat Österreich verrechnet und faktisch kassiert werden. Somit kommt die Geburtenzulage beim österreichischen Pendler gar nicht an. Nur der Staat Österreich hat etwas davon, weil er weniger Kinderbetreungsgeld zahlen muss. Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten dafür ist, den österreichischen Staat zu subventionieren, anstatt inländische Familien besser zu unterstützen.
Thema ist noch nicht vom Tisch
Für uns Abgeordnete der Neuen Fraktion der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) ist das Thema Geburtenzulagen mit Sicherheit nicht abgeschlossen, denn wir sind überzeugt, dass ein Grossteil der liechtensteinischen Bevölkerung Wähler sich mit solchen Entscheidungen des Landtags nicht identifizieren kann.
Mit einem weiteren Vorstoss wollten wir der Regierung den Auftrag erteilen, die längst versprochene Gesetzesanpassung zur Kostenbefreiung für medizinische Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung bei Mutterschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 10 Wochen nach der Niederkunft endlich gesetzlich zu verankern. Die Kostenbefreiung während der Schwangerschaft wurde von Herbert Elkuch bereits im Jahr 2015 gefordert. Auch diese Motion wurde mit 12 ja und 13 nein Stimmen knapp nicht
überwiesen.