Die Regierung hat die Lancierung von Digitalschecks zur aktiven Unterstützung von Liechtensteiner KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungs- und Industrie 4.0-Massnahmen beschlossen.
Gemäss Regierungsprogramm 2017-2021 ist das Ziel der Regierung, den Wirtschaftsstandort und insbesondere den Werkplatz Liechtenstein weiterzuentwickeln. „Dabei ist uns die Forschung und Innovation ein zentrales Anliegen – sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Unternehmen“, sagt Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Daniel Risch. „Die Chancen der Digitalisierung müssen erkannt und genutzt werden.“ Neben verschiedenen anderen Aktivitäten, sollen mit der Ausgabe von Digitalschecks gezielte finanzielle Impulse zur digitalen Weiterentwicklung der liechtensteinischen KMU gesetzt werden. Damit wird die Entfaltung der Potenziale, welche die Digitalisierung mit sich bringt, aktiv unterstützt.
Der Digitalscheck versteht sich als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll. Ziel des Digitalschecks ist es, Liechtensteiner KMU bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Digitalisierungsmassnahmen zu unterstützen. Damit die Digitalisierung nachhaltig zu einer starken Wirtschaft und Gesellschaft beitragen kann, soll nicht nur in neue Technologien und effiziente Prozesse investiert werden, sondern auch in die Menschen, denen die Digitalisierung dienen soll. Einer der Schwerpunkte der Digitalschecks ist daher die Förderung der digitalen Kompetenz der Mitarbeitenden auf allen Qualifikationsstufen. So kann erreicht werden, dass Innovation und Wachstum auf der Basis von menschlichem Know-how und technologischem Fortschritt erfolgen.
Förderungsberechtige Unternehmen sind in Liechtenstein ansässige KMU der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest fünf Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt. Sie müssen im Besitz einer aufrechten Gewerbebewilligung sein. Die Laufzeit des Programmes wurde befristet. Die erste Programmausgabe läuft von März 2019 bis Ende 2020, die Zuständigkeit für die Umsetzung des Digitalschecks liegt beim Amt für Volkswirtschaft. Vollständige Anträge werden vor Beginn des Digitalisierungsprojektes durch das Amt für Volkswirtschaft geprüft. Das Onlineantragsportal des Amts für Volkswirtschaft findet sich unter dem Link: www.avw.llv.li/Digitalscheck.
„Der Staat trägt durch flankierende Massnahmen, wie etwa die schon seit vielen Jahren erfolgreiche Ausgabe von Innovations- und Exportschecks oder der Beteiligung am Forschungs- und Innovationszentrum RhySearch zu einem innovationsfreundlichen Klima bei“, sagte Daniel Risch. „Durch die Digitalschecks wird nun auch speziell den Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung Rechnung getragen.“