Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. März 2019 die Grundlagen der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung verabschiedet. Ab dem 1. September 2019 wird die bisher auf einer Pauschalförderung basierte Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung auf eine einkommens- und leistungsabhängige Finanzierung umgestellt. Die Abrechnung soll mit einer elektronischen Abrechnungsplattform geschehen.
Das vom Ministerium für Gesellschaft in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung erarbeitete Finanzierungskonzept ist Inhalt eines Grundlagenpapiers zur Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, in dem die Regeln und Berechnungsgrundlagen für die einkommens- und leistungsabhängige Förderung der privaten Einrichtungen ausserhäuslichen Kinderbetreuung sowie von Tagesfamilienorganisation festgehalten werden. Das Dokument wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen und genehmigt. Das Konzept basiert zu grossen Teilen auf den aktuell angewendeten Tarifmodellen der meisten Einrichtungen. Der Umstellungszeitpunkt wurde auf Wunsch der Einrichtungen nicht auf den Jahreswechsel sondern auf den Beginn des neuen Schuljahres gelegt, da es zu diesem Zeitpunkt die meisten Vertragswechsel gibt. Ab dem 1. September 2019 werden die von den privaten Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung und der Tagesfamilienorganisationen erbrachten Betreuungsleistungen elektronisch erfasst und die staatliche Förderung wird aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistung sowie dem Haushaltseinkommen der Eltern ausbezahlt.
Vorgaben des Landtags wurden umgesetzt – sehr hohe Einkommen werden nicht mehr subventioniert
Die bei etlichen Diskussionen um die staatliche Subventionierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung gemachten Vorgaben des Landtags wurden umgesetzt. So sind alle privaten Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung sowie die Tagesfamilienorganisationen, welche in den Genuss staatlicher Förderungen kommen wollen verpflichtet, das neue einkommensabhängige und auf effektiv erbrachten Leistungen basierte System anzuwenden. Der maximale Elternbeitrag für einen Betreuungstag im Kleinkindalter, der bisher CHF 92 betrug, entsprach nicht den tatsächlichen Gestehungskosten, welche im Rahmen der Ausarbeitung des Finanzierungskonzeptes mit CHF 116 berechnet wurden. Bisher wurden so auch Eltern mit sehr hohen Einkommen subventioniert. Dies ist mit dem neuen System nicht mehr möglich. Das Tarifsystem wurde so ausgestaltet, dass sich bis zu einem Familienjahreseinkommen von CHF 169’000 keine oder nur marginale Veränderungen im Vergleich zum Status Quo ergeben. Ab einem Familienjahreseinkommen von 169’000 werden sich die Preise mit dem neuen System erhöhen. Ab einem Familienjahreseinkommen von CHF 214’000 ist der volle Gestehungskostenbeitrag für einen Betreuungstag von den Eltern zu tragen.
Keine Subventionen für Betriebskitas
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen alle privaten Einrichtungen ausserhäuslicher Kinderbetreuung inkl. Tagesfamilienorganisationen, welche den von der Regierung festgesetzten Kriterien entsprechen und ihre Leistungen öffentlich anbieten. Betriebskitas sind von einer Subventionierung ausgeschlossen.
Auch können im Ausland wohnhafte Eltern nicht von den subventionierten Tarifen profitieren, die Kinder können jedoch zum so genannten „Privattarif“ betreut werden, der keine staatliche Förderung enthält. Die Tarife werden weiterhin in drei Tarifklassen Säugling, Kleinkind und Schulkind aufgeteilt. Ausserdem wird es die bisher von den meisten Einrichtungen angebotenen Leistungseinheiten (Ganzer Tag, Halber Tag mit Essen, Halber Tag ohne Essen, etc.) geben. Die Tagesfamilienorganisationen werden im Gegensatz zu den Betreuungseinrichtungen ausschliesslich in Stunden abrechnen.
Implementierung der elektronischen Abrechnung
Mit der Umstellung auf eine einkommens- und leistungsabhängige Finanzierung wird auch die Leistungserfassung neu organisiert. Ab dem 1. September 2019 werden die Transaktionen zwischen den Beteiligten (Eltern, Betreuungseinrichtungen und Staat) auf elektronischem Weg geschehen. Nur so ist es möglich, die Leistungen transparent zu erfassen und die effektiv erbrachten Leistungen auch mit dem entsprechenden Subventionierungsbetrag zu fördern. Für das elektronische Abrechnungssystem konnte ein Anbieter gefunden werden, dessen Software bei Einrichtungen im Land bereits als Informationssystem implementiert ist. Neu sollen alle Anbieter und Eltern über eine elektronische Plattform Buchungen und Leistungserfassungen vornehmen können. Die Verlinkung der Software für die Eltern erfolgt über das Familienportal. Wie es oft bei der Einführung neuer elektronisch gestützter Systeme üblich ist, wird es auch bei der Einführung dieser elektronischen Plattform Fragen auf Seiten der Betreuungseinrichtungen aber auch von Seiten der Eltern geben. Das Ministerium für Gesellschaft wird hierfür Informationen bereitstellen, Schulungen für die Betreuungseinrichtungen organisieren sowie Ansprechpersonen definieren, damit die Umstellung so reibungslos wie möglich ablaufen kann.
Das Dokument „Grundlagen der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung“ kann auf der Homepage des Ministeriums für Gesellschaft unter Downloads heruntergeladen werden.