Erhöhung der Parteienfinanzierung
An der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2019 wurde im Rahmen der Überprüfung der Jahrespauschale für die Gemeinderatsmitglieder angeregt, dass auch für die anderen Entschädigungen gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 22.04.2015 ein Quervergleich mit den Unterländer Gemeinden gemacht werden soll.
Dem Gemeinderat wird die durchgeführte Umfrage betreffend die Entschädigung (Parteienfinanzierung) in den Unterländer Gemeinden vorgelegt. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass der Grossteil der Entschädigungsbeiträge in den Gemeinden Ruggell, Gamprin und Schellenberg praktisch identisch ist.
Als Parteienfinanzierung zahlen die Gemeinden Ruggell und Gamprin 2’500 Franken pro Partei und Jahr aus. In Schellenberg liegt dieser Betrag gemäss Beschluss vom 22.04.2015 bei 2’000 Franken. Es wird deshalb vorgeschlagen, im Einklang mit den Gemeinden Gamprin und Ruggell die Parteienfinanzierung von derzeit 2’000 Franken im Jahr auf neu 2’500 Franken pro Jahr anzupassen.
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, dass die Parteien ab den Gemeindewahlen 2019 wie folgt unterstützt werden:
- Parteienfinanzierung pro Partei im Jahr CHF 2’500
- pro Gemeinderatsmitglied im Jahr CHF 1’000
Wenn sich eine Partei an den Gemeindewahlen beteiligt, jedoch keinen Sitz im Gemeinderat holt, wird die Pauschale nur einmalig im Wahljahr ausbezahlt.