Stellungnahme der DpL zum VGH Urteil
in Sachen Parteienfinanzierung
Das Verwaltungsgericht hat am 15. Februar in der Sache Parteienfinanzierung entschieden. Dem Antrag der „Demokraten pro Liechtenstein“ vom 28. September 2018 auf Ausrichtung von Beiträgen gemäss dem Gesetz über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, hat der VGH teilweise stattgegeben. Der jährliche pauschale Beitrag an die Partei „Demokraten pro Liechtenstein“ wurde vom VGH für die laufende Legislaturperiode mit CHF 55’000.00 festgelegt.
Mit diesem Entscheid wird die DpL rechtlich als Partei anerkannt. Diese Anerkennung wollte die Regierung mit der Verweigerung jeglicher Parteienfinanzierung verhindern und wurde nun vom VGH eines Besseren belehrt. Als DpL hätten wir einer gütlichen Einigung – ohne Einbezug eines Gerichts – den Vorzug gegeben. Weil die anderen Parteien aber auf ihren Pfründen beharrten und uns am liebsten ausgehungert hätten, blieb für uns nur der Rechtsweg offen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Regierung parteipolitisch motiviert gehandelt hat und den Zweck der Parteifinanzierung in ihrer Entscheidung nicht angemessen berücksichtigt hat.
Wir freuen uns über diesen VGH-Entscheid, mit dem unsere Arbeit für die politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit gemäss Art. 1 des Parteienfinanzierungsgesetzes nun anerkannt wird.
Mit dem Antrag auf Ausrichtung von Beiträgen gemäss Art. 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien ist die DpL beim VGH nicht durchgedrungen. Unter Berücksichtigung der jüngsten VGH-Entscheidung erhalten die Parteien nun pro Abgeordneten jährlich folgende Beträge ausgezahlt:
Partei | jährlicher Beitrag Parteienfinanzierung | Anzahl Abgeordnete | Parteienfinanzierung pro Abgeordneten |
DU | CHF 205‘711 | 2 | CHF 102‘855 |
FL | CHF 169‘602 | 3 | CHF 56‘534 |
FPB | CHF 355‘133 | 8 | CHF 44‘391 |
VU | CHF 344‘544 | 8 | CHF 43‘069 |
DpL | CHF 70‘000 | 3 | CHF 23‘333 |
„Kaiser“ | CHF 5‘000 | 1 | CHF 5‘000 |