Jährliche Zahlung von max. 5 Mio. soll laut Regierungsvorschlag beibehalten bleiben
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Januar 2019 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet. Dabei soll die jährliche Zahlung von max. 5 Mio. Franken beibehalten werden. Hingegen soll im Gegenzug die max. Reservehöhe schrittweise abgebaut werden.
Der Staatsbeitrag des Landes Liechtenstein an die Finanzmarktaufsicht wurde vom Landtag befristet für die Jahre 2017 bis 2019 festgelegt. Um die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht ab dem Jahr 2020 sicherzustellen, ist der Staatsbeitrag für die kommende Periode festzulegen. Die verabschiedete Vernehmlassungsvorlage enthält den Vorschlag, die bisher geltende Regelung weiterzuführen.
Grundsätzlich soll am bestehenden Finanzierungssystem festgehalten werden. Insbesondere soll sich das Land Liechtenstein auch für die Jahre 2020 bis 2023 mit einem Betrag von maximal CHF 5 Mio. jährlich an der Finanzierung der FMA beteiligen. Der Vernehmlassungsbericht enthält weiters den Vorschlag, die maximale Reservenhöhe schrittweise zu reduzieren. Zudem sieht die Vorlage punktuelle Abgabenerhöhungen vor, dies insbesondere im Bereich der Bankengruppen und Wertpapierfirmen sowie im Bereich andere Finanzintermediäre.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. März 2019. (Markus Biedermann)