Vergewaltiger in St. Gallen muss nicht ins Gefängnis

Ein kroatischer Vergewaltiger wird laut dem St.Galler Kreisgericht nicht verwahrt, sondern in die Heimat abgeschoben. (Archivbild) © Tagblatt/Hanspeter Schiess

 

Er hat in der Stadt St. Gallen seine Frau auf brutalste Weise gewürgt und dann vergewaltigt, wurde zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, wird aber nicht weiters verwahrt: ein 31-jähriger Kroate, bei dem das Kreisgericht St. Gallen entschieden hat, ihn anstatt die Strafe verbüssen zu lassen, nun abgeschoben wird.

Der Kroate wurde 2013 zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Jahren verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine sog. «kleine Verwahrung» – eine stationäre Massnahme an. Seither so die Meldungen aus der Kantonshauptstadt – befand sich der 31-jährige Vergewaltiger zuerst im vorzeitigen Strafvollzug und später im Massnahmenvollzug. Er sollte nach Verbüssung seiner Strafe im März 2020 in sein Heimatland abgeschoben werden. Weil der Vergewaltiger die gerichtlich angeordnete therapeutische Massnahme immer wieder unterbrochen habe und von einem Rückfall ausgegangen werden könne, beantragte das Sicherheits- und Justizdepartement beim Kreisgericht eine Verwahrung des Mannes. Die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung seien nicht gegeben – die Sicherheit der Bevölkerung habe laut dem Staatsanwalt Vorrang.

Am Dienstag hat das Kreisgericht entschieden, die Verwahrung abzulehnen, da sie unverhältnismässig sei. Gemäss Fachleuten zeige der Mann bei der Therapie Fortschritte heisst es weiter. Er werde nach seinen eigenen Aussagen jetzt in Kroatien mal zuerst Urlaub machen und sich dort anschliessend eine Arbeit suchen. Er werde von seiner Familie unterstützt, da er kaum kroatisch spreche.