Steuerliche Entlastung von Familien

Die VU-Fraktion hat Postulat
eingereicht 

Am Dienstag, 6. November, hat die VU-Fraktion ein Postulat zur steuerlichen Entlastung von Familien eingereicht. Die Schwerpunkte dabei liegen auf einer Erhöhung des Familienabzugs und der Förderung des dualen Bildungswegs in Form von steuerlicher Absetzbarkeit.

Vaduz – Die Vaterländische Union macht weiter beim Schnüren ihres Bürgerpakets. Bei der Betrachtung des Steuersystems sind Entwicklungen zu betrachten, welche Familien nicht entgegenkommen. Mit dem jüngsten Postulat «zur steuerlichen Entlastung von Familien» könnten diese Entwicklungen zum Positiven hin korrigiert werden. Beispiele aus der Schweiz zeigen, dass hier durchaus Spielräume vorhanden sind.

«Aus Sicht der Postulanten ist es dringend angezeigt, dass Familien steuerliche Entlastungen erfahren», schreiben die Unterzeichnenden. «Nach der Konsolidierung der Staatskasse müsste es wieder möglich sein, nachhaltige Massnahmen für die Menschen in diesem Land zu treffen. Gerade der untere Mittelstand und Geringverdiener sind – angesichts steigender Lebenshaltungskosten –immer stärker auf Unterstützungen angewiesen. Das zeigen nicht zuletzt zunehmende Ausgaben der Wirtschaftlichen Sozialhilfe. Entlastet man Familien, fördert man Ausbildungschancen und leistet Hilfe zur Selbsthilfe. Denn mit guten Ausbildungen beugt man Armut am besten vor.»

Familienabzug erhöhen

Das Postulat gliedert sich in zwei Schritte: Im ersten wird die Regierung eingeladen zu prüfen, wie Familien mit Kindern aufgrund der Vorschriften im Steuergesetz entlastet werden könnten. Ein Schwerpunkt dieser Prüfung soll die Ausgestaltung des Kinderabzuges sein. Im Vergleich ist dieser in den Schweizer Kantonen St. Gallen und Zug gestaffelt und insgesamt höher als in Liechtenstein. «Es soll geprüft und aufgezeigt werden, ob ein ähnliches abgestuftes Modell in Liechtenstein auch möglich ist», heisst es im Postulat. Dabei sollen die finanziellen Konsequenzen für die Familie und schlussendlich für den Staatshaushalt aufgezeigt werden. Zudem soll auch geprüft werden, ob Zusatzkosten für ausserhäusliche Betreuung steuerlich ausgeglichen werden könnten, wenn beide Elternteile arbeiten gehen müssen.

In Liechtenstein beträgt der pauschale Kinderabzug 9’000 Franken. In der Schweiz – bzw. in den Kantonen St. Gallen und Zug – ist das System gestaffelt. Gerade der Kanton Zug ist für Liechtenstein interessant, weil die Systeme in Sachen Lebenshaltungskosten und Steuerbelastung gut vergleichbar sind. In Zug gibt es Abzüge zwischen 11’000 (vor den 15. Lebensjahr) und 17’000 Franken (nach dem 15. Lebensjahr). Also deutlich mehr als in Liechtenstein. Ausserdem gibt es in der Schweiz Abzugsmöglichkeiten für ausserhäusliche Betreuung, sofern beide Elternteile – aufgrund der Löhne – gezwungen sind zu arbeiten.

Fleiss und Eigeninitiative honorieren

Ein weiterer Punkt des Postulats berücksichtigt die Aus- und Weiterbildungskosten. Hier hat Liechtenstein 2011 das System mit der Schweiz synchronisiert, 2016 hat die Schweiz aber einen Passus angepasst, den Liechtenstein nicht nachvollzogen hat. Seit 2016 ist es in der Schweiz generell so, dass die Kosten einer Erst- und Zweitausbildung als Ausbildungskosten gelten und von den Eltern abgezogen werden können, wenn sie für die Kosten aufkommen. Es ist in der Schweiz somit seit 2016 so, dass wenn ein Kind sich nach der Lehre für eine Berufsmaturität entscheidet und dann auf die Fachhochschule oder Universität geht, dies eben auch noch als Ausbildung gilt. Entgegen den Entwicklungen in der Schweiz hat die Liechtensteinische Steuerverwaltung im November 2016 ein Merkblatt publiziert, laut welchem Eltern den Ausbildungsabzug zwar bis zum vollendeten 32. Lebensjahr eines Kindes machen können – aber eben nur dann – wenn das Kind nach der Lehre nicht gearbeitet hat. «Hier werden Eigeninitiative und Fleiss bestraft. Es gilt zu prüfen, ob dies in Liechtenstein angepasst werden und die Ausbildungsdefinition nach Schweizer Vorbild aus dem Jahr 2016 übernommen werden kann», fordert die VU-Fraktion.