Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. November 2018 die Stellungnahme betreffend die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen Liechtenstein und der EU betreffend die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie sowie die Abänderung des Waffengesetzes verabschiedet.
In der Stellungnahme schlägt die Regierung aufgrund des in der Schweiz zwischenzeitlich abgeschlossenen Gesetzgebungsprozesses und vor dem Hintergrund des bereits angekündigten Referendums eine Inkraftsetzungs-Kompetenz der Regierung in Bezug auf die Markierungspflicht für alle wichtigen Waffenteile vor. In Liechtenstein ist für den Bereich der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen das schweizerische Waffengesetz anwendbar, weshalb sich Liechtenstein an der diesbezüglichen Rechtsentwicklung in der Schweiz orientiert.
Die Stellungnahme soll im Dezember vom Landtag in zweiter Lesung behandelt werden.