Wird Radio L privatisiert?

Die DpL hat eine Motion zur Neuregelung der Gebühren für Reisedokumente eingereicht.

Motion der DPL-Fraktion zur Privatisierung des Liechtensteinischen Rundfunks (Radio L)

Thomas Rehak, Präsident der DPL teilte heute mit, dass die DPL-Fraktion eine Motion eingereicht habe. Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der zum Ziel hat, die öffentlich-rechtliche Anstalt Liechtensteiner Rundfunk (Radio L) zu privatisieren und entsprechend das Mediengesetz anzupassen.

Sollte sich innert einer zweijährigen Übergangsfrist kein Käufer finden, müsste der Landtag eine Auflösung von Radio L in Betracht ziehen.

Motion im Wortlaut

Gestützt auf Artikel 42 der Geschäftsordnung des Landtags vom 19. Dezember 2012, Landesgesetzblatt 2013 Nr. 9, reichen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende Motion ein und stellen den Antrag, der Landtag wolle beschliessen:

Die Regierung wird beauftragt, dem Landtag einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der die Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Liechtensteiner Rundfunk (Radio L) und eine Anpassung des Mediengesetzes vorsieht.

 

Begründung:

Die Medienlandschaft ist zurzeit in einem grossen Umbruch begriffen. Die traditionellen Medien sind mit einem stetigen Schwund ihrer Konsumenten konfrontiert. Grosse

Online-Dienstleister sind im Medienmarkt engagiert, und mit ihren Angeboten ändert sich auch das Konsumverhalten. Die Werbeeinnahmen für traditionelle Medien nehmen kontinuierlich ab. Auch Lockerungen, wie z.B. eine Aufhebung des Verbots der Werbung für alkoholische Getränke, welche der Landtag im Jahr 2015 beschlossen hat, konnten keine Wende herbeiführen. Durch die abnehmenden Werbeeinnahmen der verschiedenen traditionellen Medien (Radio, Fernsehen und Zeitungen) ist ein Konzentrationsprozess unausweichlich.

Radio L als öffentlich-rechtliche und selbständige Anstalt besteht seit dem Jahr 2004. Damals wurde das Radio L für CHF 3,1 Mio. von der damaligen Radio TV AG erworben. Begründet wurde der Kaufpreis von der damaligen Regierung u.a. damit, dass der Aufbau eines neuen Senders Kosten von CHF 7 Mio. erfordert hätte.

Der Wandel in der Medienlandschaft ist auch bei Radio L nicht spurlos vorbeigegangen. Wurde bei der Schaffung des Rundfunkgesetzes noch davon ausgegangen, dass Radio L für die Jahre 2004 bis 2006 durchschnittlich Werbeeinnahmen von ca. CHF 2 Mio. pro Jahr erzielen kann, konnte Radio L in den letzten Jahren (ab 2012) noch Werbeeinnahmen unterhalb von CHF 1,4 Mio. erzielen. Wie sich nun zeigt, waren die für das Jahr 2018 budgetierten Zahlen zu optimistisch angesetzt, sodass nun bereits zum dritten Mal ein grosses Loch in der Kasse des Radio L klafft. Es ist davon auszugehen, dass der Landtag noch in diesem Jahr mit einen dritten Nachtragskredit für Radio L begrüsst werden wird.

Unabhängig davon, wie sich der Landtag sich zu diesem dritten Nachtragskredit stellen wird, muss davon ausgegangen werden, dass die Werbeeinnahmen mittelfristig weiter zurückgehen werden. Die Werbeeinnahmen werden wahrscheinlich auch deswegen unter Druck geraten, weil die vor Kurzem aufgrund von neueren Methoden erhobenen Hörerzahlen nur noch etwa halb so hoch wie für die früheren Jahre angenommen sind. Wie einem Bericht des VB vom 3. Oktober 2018 entnommen werden kann, erreicht Radio L insgesamt (FL, CH und AT) noch rund 17‘300 Zuhörer. Zum Vergleich: Für die letzten Jahre wurden noch Hörerzahlen zwischen 30‘000 und 35‘000 ausgewiesen.

Nachdem der bisher gesprochene und für das Jahr 2016 um CHF 100‘000 auf CHF 1,6 Mio. erhöhte Staatsbeitrag nicht ausreicht, hat die Regierung im Landesvoranschlag für das nächste Jahr für Radio L einen Staatsbeitrag von CHF 2,1 Mio. budgetiert. Dies entspricht im Vergleich zum Jahr 2016 einer Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags um 31.25%. Es ist davon auszugehen, dass der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Senders nach wie vor hoch bleiben wird.

Es sei daran erinnert, dass der Regierung bereits vor fünf Jahren ein verbindliches Kaufangebot für Radio L von der Media Holding AG unterbreitet wurde. Als Kaufpreis bot die Media Holding AG damals CHF 500‘000, zahlbar in zehn gleichen Jahresraten, sowie die Übernahme des Radiosenders per 1. Januar 2014. Die Aufrechterhaltung des Not- und Alarmbetriebs, falls von der Regierung erwünscht, sollte der Media Holding AG mit CHF 100‘000 vergütet werden.

An der Sitzung vom 19. November 2013 hat die Regierung beschlossen, auf das Kaufangebot der Media Holding AG unter Anführung diverser Gründe nicht einzutreten (s. Vernehmlassungsbericht zur Revision des liecht. Rundfunk- und Mediengesetzes, S. 7 und 8). Eine Benachrichtigung der Media Holding AG durch die Regierung erfolgte allerdings erst ein Jahr später, wobei diese zwischenzeitlich ihr Angebot noch nachgebessert hatte und die Aufrechterhaltung des Not- und Alarmbetriebs für nur CHF 50‘000 anerboten hatte.

Auch die Bevölkerung ist nicht mehr so einfach bereit, die jährlichen Beiträge an Radio L aufzustocken. Dies zeigte die kürzlich durchgeführte, nicht-repräsentativen Online- Umfrage auf der Webseite des Liechtensteinischen Vaterlands. Es sprachen sich 69% der insgesamt 779 an der Abstimmung teilnehmenden Personen gegen eine Erhöhung des staatlichen Beitrags an Radio L aus. Lediglich 27% der Abstimmenden sprachen sich für eine Erhöhung aus.

Ohne eine signifikante Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags wird Radio L mittelfristig nicht überleben können. Es müssen deshalb neue Strategien ins Auge gefasst werden, welche der Veränderung der Medienlandschaft (Änderung der Konsumgewohnheiten, weiterer Rückgang der Werbeeinnahmen etc.) Rechnung tragen.

Um die Kosten für einen Radiosender zu senken, müssen Synergien realisiert werden. Solche Synergien ergäben sich, wenn Radio L an ein bestehendes Medienunternehmen angeschlossen würde. Damit könnte unter anderem auf bestehende Redaktionsteams zurückgegriffen werden, was zu Kosteneinsparungen führen sollte.

An dieser Stelle darf daran erinnert werden, dass Radio Gonzen resp. später Radio Ri, der im Rheintal zwischen Chur und Bodensee lange Zeit der einzige Privatsender und Konkurrent von Radio L war, bereits im Jahr 2008 mit Radio Aktuell zu Radio FM1 fusionierte. Davor hatte das St. Galler Tagblatt die Aktienmehrheit von Radio Ri übernommen. Heute gehört Radio FM1 zusammen mit dem St. Galler Tagblatt zur NZZ- Mediengruppe. Radio FM1 erreicht an die 140 000 Hörer und damit eine Grösse, die es eher erlaubt, sich den neuen Herausforderungen der Digitalisierung und der sich rasant ändernden Mediennutzung zu stellen. Über das Radioprogramm hinaus betreibt Radio FM1 auch das regionale Online-Newsportal FM1Today, welches News-, Service- und Unterhaltungsbeiträge für das Sendegebiet publiziert.

Dass sich das Land mit der Führung von staatlichen Unternehmen schwertut, zeigt ein Blick in die jüngere Vergangenheit. Sowohl die Telecom Liechtenstein AG als auch die Liechtensteinische Post AG haben durch waghalsige und zu wenig durchdachte Akquisitionen etliche Millionen an Steuergeld verspekuliert. Die Liechtensteinische Post AG musste sogar durch einen vom Landtag gesprochenen Notkredit vom Konkurs gerettet werden.

In allen Fällen bleibt das Muster dasselbe: Wenn Ziele nicht erreicht werden und/oder sich Finanzlöcher auftun, dann muss der Staat einspringen, wobei bislang noch nie ein Führungsmitglied eines staatlichen Unternehmens zur Rechenschaft gezogen wurde. Es heisst dann, dass man die Betriebe aus diesem oder jenem Grund nicht in den Konkurs gehen lassen kann. Operative Führungsprobleme, aber auch Aufsichtsschwächen kommen jedoch in regelmässigen zeitlichen Abständen immer wieder zutage.

Dass der Staat auch mit der Führung von Radio L Schwierigkeiten bekundet, zeigt sich an den beiden vom Landtag beschlossenen Nachtragskrediten. Im Fall der an die SUISA (2017) abzuführenden Urheberrechtsgebühren stellte sich heraus, dass Radio L während all den Jahren zu Unrecht für den Staatsbeitrag keine Urheberrechtsgebühren abführte, obwohl das entsprechende Gesetz klar formuliert ist. Dies endete mit einem Nachtragskredit in der Höhe von 345‘000 CHF.

Nur ein paar Monate später kam zutage, dass für den Staatsbeitrag eine Vorsteuer abgezogen wurde, obwohl auf dem Staatsbeitrag keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Dies machte einen zweiten Nachtragskredit in Höhe von CHF 225‘000 CHF nötig, um Radio L erneut vom Konkurs zu retten.

Als Drittes stellte sich nun heraus, dass die Werbeeinnahmen für das Jahr 2018 viel zu optimistisch budgetiert wurden, sodass sich per Ende Jahr ein neuerliches Loch von CHF 160‘000 auftut.

Für das kommende Jahr 2019 und die folgenden Jahre budgetierte der zuständige Minister Daniel Risch einen Jahresbeitrag von 2.1 Mio. CHF, was einer Erhöhung des für die vorangegangenen Jahre gesprochenen Landesbeitrags (exklusive Investitionsbeiträge) von CHF 500‘000 oder 31.25% entspricht.

Dazu kommt noch ein Investitionsbeitrag in der Höhe von CHF 2,5 Mio., der im Landesvoranschlag für die Erneuerung der Infrastruktur von Radio L vorgesehen ist. Zusammen macht dies für das nächste Jahr einen Finanzbedarf von insgesamt CHF 4,6 Mio. aus.

Öffentlich-rechtliche Unternehmen haben den grossen Vorteil, dass sie sich bei finanziellen Nöten an den Staat wenden können und dies auch regelmässig tun, wie der Blick in die jüngste Vergangenheit zeigt. Private Unternehmen hingegen gehen entweder in Konkurs oder müssen sich anderweitig Geld beschaffen, z.B. über Darlehen oder der Betrieb muss redimensioniert werden.

Die Motionäre möchten, dass Radio L weiterbestehen kann, allerdings in einer anderen Art und Weise, nämlich als privates Medienunternehmen mit einem klaren, einfachen und erfüllbaren Leistungsauftrag, der dem Radio einerseits die notwenige unternehmerische Freiheit lässt, andererseits Radio L aber zwingt, Synergien und eine Redimensionierung zu realisieren. Im Leistungsauftrag der Regierung soll die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung klar festgeschrieben sein. Der Programmauftrag kann aber wesentlich gekürzt und einfacher ausgestaltet sein, so dass die Radiomacher mehr Gestaltungsraum erhalten und der jährliche Staatsbeitrag unter 1.5 Mio. liegen kann.

Der Staatsbeitrag sollte aus Sicht der Motionäre aus der Medienförderung stammen, wobei aus diesem Fond dann auch andere elektronische Medienhäuser wie z.B. das 1FL TV profitieren können müssen (Gleichbehandlung). Dabei muss auch der Verteilschlüssel komplett neu aufgelegt werden in einer Weise, dass alle Medienunternehmen gleich lange Spiesse haben und auch neue Unternehmen eine Chance bekommen.

Aus Sicht der Motionäre soll dem Radio L eine zweijährige Übergangsfrist gewährt werden, so dass genügend Zeit für die Privatisierung bleibt und im Sinne eines effizienten Umgangs mit öffentlichen Finanzen und der Transparenz eine öffentliche Ausschreibung für eine Übernahme von Radio L gemacht werden kann. Sollte sich kein Käufer finden, müsste der Landtag eine Auflösung von Radio L in Betracht ziehen.

Im Vergleich zur jetzigen Situation würde die Privatisierung des Radio L ein Zurückgehen zur Situation vor dem Jahr 2004 bedeuten. Vor 2004, konkret ab 1999, erhielt Radio L über einen Leistungsauftrag einen Beitrag aus dem Medienförderungsgesetz. Dieser Beitrag war allerdings bedeutend niedriger als die später gesprochenen, jährlichen Landesbeiträge von CHF 1.5 Mio. und zukünftig CHF 2,1 Mio.

Wir bitten die Kollegen Landtagsabgeordneten, die Überweisung der Motion zu unterstützen.

Vaduz, den 8. Oktober 2018

Die Motionäre:

Thomas Rehak, Erich Hasler, Herbert Elkuch