ANKLAGE WEGEN VERSUCHTEN MORDES IN SCHAAN!

 

Wegen schwersten Verletzungen an seiner Ehefrau erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes

Die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungen gegen eine 29jährigen abgeschlossen und gegen ihn wegen versuchten Mordes Anklage erhoben, wie es in einer Mitteilung heisst. Der mutmassliche Täter hat am 8. Juni nachts seiner Ehefrau auf dem Weg von der Gapetschstrasse bis zum Feldweg «Im Rösle» schwerste Verletzungen zugefügt. Es soll sich um ein Beziehungsdelikt handeln.

Der leitende Staatsanwalt Robert Wallner schreibt: «Nach Abschluss der gerichtlichen Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den 29-jährigen Beschuldigten eingebracht. Die Anklage legt dem Mann das Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen nach § 87 Abs 1 und 2 StGB, das Verbrechen des versuchten Mordes durch Unterlassen nach den §§ 2,15, 75 StGB, das Vergehen der einfachen Körperverletzung nach § 83 StGB und eine Übertretung nach dem Betäubungsmittelgesetzes zur Last.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich das Tatgeschehen in der Nacht zum 8. Juni 2018 über einen Zeitraum von 3 Stunden erstreckt hat. Zwischen 2:00 Uhr und 3:00 Uhr soll der Beschuldigte laut Anklage seinem Opfer auf dem Weg von der Gapetschstrasse bis zum Feldweg „Im Rösle“ mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie dabei verletzt haben. In einer zweiten Tatphase soll der Beschuldigte laut Anklage um ca. 3:00 Uhr auf dem Feldweg „Im Rösle“ seine Frau mit Faustschlägen in das Gesicht und Schlägen mit einem stabförmigen Gegenstand gegen den Körper sowie durch Würgen attackiert und zu Fall gebracht haben,
wobei sich die Frau beim Aufprall auf den Boden ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit residueller Halbseitlähmung und Verlust der Sprechfähigkeit (Aphasie) zugezogen habe.

In weiterer Folge hat der Beschuldigte -so die Anklage- von kurz nach 3:00 Uhr bis zur Alarmierung der Rettung durch eine Passantin um 5:01 Uhr es unterlassen, seiner lebensgefährlich verletzten Frau, die zur Abwendung des Todes erforderliche ärztliche Hilfe zukommen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dabei den Tod der Frau bedingt vorsätzlich in Kauf genommen und daher das Verbrechen des versuchten Mordes durch Unterlassung zu verantworten hat.

Die Anklage ist bereits rechtskräftig, weil der Beschuldigte auf einen Einspruch verzichtet hat. Der Termin der Schlussverhandlung vor dem Kriminalgericht steht noch nicht fest. Im Falle eines Schuldspruches droht dem Beschuldigten Freiheitsstrafe von 10 bis 20 Jahren oder lebenslange Freiheitstrafe. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.»$