Unser archäologisches Kulturgut ist in Gefahr!

Auf mehreren Fundstellen in Liechtenstein gibt es immer wieder Spuren illegaler Raubgrabungen. .

 

Illegale Raubgrabungen – Zerstörung archäologischer Fundstätten

 

Das archäologische Kulturgut ist in Gefahr. Auf mehreren Fundstellen in Liechtenstein gibt es immer wieder Spuren illegaler Raubgrabungen. Das unbefugte Verwenden von technischen Hilfsmitteln jeder Art zum Absuchen des Untergrunds nach archäologischen Kulturgütern ist jedoch strafbar. Die Bevölkerung wird daher um Mithilfe gebeten.

Das Gesetz über den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturgütern (Kulturgütergesetz LGBl.Jg.2016, Nr.270) untersagt das unbefugte Verwenden technischer Hilfsmittel jeglicher Art zum Suchen nach archäologischen Kulturgütern. Wer sich also ohne amtliche Bewilligung mit einem Metallsuchgerät und diversem Werkzeug als Schatzsucher auf archäologischen Raubzug begibt, macht sich strafbar. Ausserdem verstösst jeder gegen gesetzliche Bestimmungen, der ohne Genehmigung mit dem Graben nach archäologischen Objekten beginnt, solche an sich nimmt, einen Fund nicht umgehend dem zuständigen Amt meldet und diesen unter Umständen sogar ausser Landes schafft. Archäologische Funde sind Eigentum des Landes. Es besteht kein Anspruch auf Finderlohn.

Meistens werden illegale Ausgrabungen auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und in Waldgebieten vorgenommen. Sehr oft handelt es sich dabei um bereits bekannte archäologische Plätze oder um deren Umgebung. Die Bevölkerung wird gebeten, Beobachtungen zu melden.

Die Landespolizei kontrolliert gefährdete Fundstellen regelmässig. Sie nimmt Hinweise, die auf eine illegale Grabungstätigkeit schliessen lassen, unter der Tel. 00423 /236 71 11 entgegen.