Polit-Forum:
Statement der Landtagsfraktion
der Freien Liste
Knapp 25% der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner besitzen neben dem Liechtensteiner Pass noch mindestens einen anderen. Jede Liechtensteinerin und jeder Liechtensteiner darf ihren/seinen Pass behalten, wenn sie/er sich aus welchen Gründen auch immer entscheidet, eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Logisch! Liechtenstein verwehrt aber einbürgerungswilligen Personen nach 30-jährigem Wohnsitz, wobei die Jahre bis zum 20. Lebensjahr doppelt zählen, bei Eheschliessung nach 5 Jahren und bei Einbürgerung durch Gemeindeabstimmung das Recht, ihre angestammte Staatsbürgerschaft zu behalten. Das kann zu absurden Situationen führen: Eine Liechtensteinerin heiratet einen Schweizer. Sie leben in Liechtenstein. Sie zeugen zwei Kinder, die per Definition Doppelbürger sind. Die Ehefrau hat nach einiger Zeit, auch ohne Wohnsitz in der Schweiz, die Möglichkeit ebenfalls Schweizerin zu werden. Will der Ehegatte nun nach 5 Jahren Liechtensteiner werden, weil er die Zukunft seiner Kinder an der Wahl- und Abstimmungsurne mitbestimmen will, dann muss er bei der Einbürgerung seinen Schweizer Pass abgeben. Ausser dem Ehegatten, der ursprünglich Schweizer war, besitzt die ganze Familie zwei Pässe, nur der Vater ist ausschliesslich Liechtensteiner. Logisch?
Fragwürdig ist weiter, warum Liechtenstein auf die Ressourcen der Personen verzichten will, die sich zwar gerne einbürgern lassen möchten, aber es nicht tun, weil sie ihre angestammte Staatsbürgerschaft behalten möchten. Diese Personen sind nachgewiesenermassen bestens integriert, sie arbeiten, sie zahlen Steuern, sie leisten ihren Beitrag für das Allgemeinwohl, sie sind Mütter und Väter von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern. So richtig dabei sind sie aber dennoch nicht. Von einer Beteiligung am politischen Prozess sind sie ausgesperrt.
Durch das Erlauben der doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung entsteht Liechtenstein und seiner Bürgerschaft kein Nachteil. Im Gegenteil. Liechtenstein würde diese bestens integrierten Personen stärker an sich binden und sie würden und müssten den Karren stärker mitziehen als bisher.
Im September-Landtag wird entschieden, ob eine Landtagsmehrheit sich entschliesst, einen ersten Schritt in Richtung doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung zu gehen. Seien Sie live im Landtagssaal dabei, wenn dieser gesellschaftspolitisch wichtige Entscheid wahrscheinlich am Freitag, den 7. September, in die Bahn geleitet wird. Die Freie Liste wird zeitnah über ihre Homepage und facebook informieren.
Was denken Sie über die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung? Diskutieren Sie am 25. September im Schlösslekeller mit. Ihre Meinung ist uns wichtig.