Am Ende wird das Volk über einen möglichen Kauf der Bendener Privatklinik zu befinden haben
In einer mehrstündigen Diskussion debattierte das Parlament in der Juni-Session 2018 über den Gesundheitsstandort Liechtenstein, speziell aber über die Möglichkeiten einer Kooperation zwischen dem Liechtensteiner Landesspital (LLS) und der Privatklinik Medicnova AG, Bendern.
Regierungsrat Pedrazzini wollte in einem ein Up-date von den Abg. Kenntnis wissen, wie sie den weiteren Vorgang in Sachen Spitalstrategie sehen. Dabei kam deutlich heraus, dass eine überwiegende Mehrheit an einem eigenen Spital festhalten will. Bei der Diskussion wollten mehrere Abg. zusätzliche Informationen von der Regierung bekommen. Mauro Pedrazzini konnte allerdings (noch) nicht sagen, was die möglichen Optionen (sprich Spitalvarianten) kosten. Aber er habe viele gute Ansätze und Meinungen aus der Landtagssitzung mitnehmen können. Jetzt folge der Abschnitt der Verhandlungen und dann derjenige der Entscheidungen. Wie etwa die Frage nach den Kosten der verschiedenen Spitalvarianten. (siehe unten).
Eine Option aus Sicht der Medicnova, die zwar schon in den Medien angesprochen wurde, kam in der Landtagssitzung nur am Rande zur Sprache, nämlich die Möglichkeit der Medicnova, die Klinik ins Ausland zu verkaufen, an Investoren, die zB. nicht auf die OKP angewiesen sind. Das wären auch Fragen, die man näher ins Kalkül ziehen sollte, bevor man das Fell versucht zu verteilen, bevor der Bär geschossen ist.
Kosten von verschiedenen Spitalvarianten
- Zum Beispiel, was kostet eine Renovation des bestehenden Vaduzer Spitals?
- Was kostet ein im Vergleich zum negativen Volksentscheid aus dem Jahre 2011 redimensionierter Neubau am bestehenden Standort in Vaduz. (Auch der Standort ist in den vergangenen Jahren schon des öfteren ins Schussfeld der Kritik geraten, wenn es darum geht, dass das Spital zwischen dem Betreuungszentrum und dem Friedhof liegt. Viele stört das nicht, aber es gibt ebenso viele, die das stört.)
- Wie hoch ist der Preis der Medicnova für das Land Liechtenstein?
- Und was würde allenfalls eine Einmietung ins neue Klinikum in Bendern kosten?
Gesellschaftsminister Pedrazzini ging bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abg. Wendeln Lampert in der Juni-Sitzung kurz auf diese Fragen ein.
Frage des Abg. Lampert:
Einführung: In einer Stellungnahme vom 1. Juni 2018 der Medicnova-Initianten unter dem Titel «Gesundheitsstandort am Scheideweg» wird unter anderem folgendes ausgeführt:
Wir, die Initianten der Medicnova, haben dann beschlossen, in ein neues, modernes Spital zu investieren, um einen Beitrag für eine hochqualitative Gesundheitsversorgung zu leisten. Aufgrund zahlreicher Vorgespräche durften wir annehmen, dass uns eine finanzielle Gleichbehandlung wie den Vertragsspitälern in der Schweiz zusteht. Zudem wäre Liechtenstein ohne Eigenversorgung dem Preisdiktat ausländischer Anbieter ausgeliefert.
Uns Initianten der Medicnova ist klar, dass wir mit einer solchen Lösung hohe Verluste tragen würden, sind aber geschlossen bereit, diesen Weg zu gehen.
Im Weiteren ging das Obergericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2017 im Wesentlichen davon aus, dass Familienangehörige von Ärzten durchaus berechtigt seien, als Aktionäre direkt oder indirekt an einer Klinik beteiligt zu sein – vorausgesetzt, es sei nicht davon auszugehen, dass die Begünstigten lediglich im Sinne von Mittelsmännern beziehungsweise -frauen für die wirtschaftlichen Interessen der betreffenden Ärzte eingesetzt wurden. Da im Falle der Medicnova nichts dergleichen zutage getreten sei, wurde gegen keinen der zehn Ärzte ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zu dieser Stellungnahme beziehungsweise zum Entscheid des Obergerichts ergeben sich die folgenden Fragen:
- Welche Regierung beziehungsweise Gesellschaftsminister hat den Initiatoren der Medicnova im Rahmen von Vorgesprächen in Aussicht gestellt, dass der Medicnova eine finanzielle Gleichbehandlung wie den Vertragsspitälern in der Schweiz zusteht?
- Ist ein Preisdiktat von ausländischen Anbietern effektiv möglich, nachdem Liechtenstein sowohl in der Schweiz wie auch in Österreich Offerten einholen kann?
- Handelt es sich nach Ansicht der Regierung nach dieser Stellungnahme der Initianten der Medicnova bei den eingesetzten Familienmitgliedern nicht lediglich um Mittelsmänner beziehungsweise -frauen?
- Die Initianten der Medicnova halten in ihrer Stellungnahme selbst fest, dass sie einen hohen Verlust tragen würden. Wie kann man einen hohen Verlust einer Aktiengesellschaft tragen, wenn man selbst nicht mehr Aktionär ist?
- Wird die Regierung diesen Fall dem Obergericht nach dieser Stellungnahme der Initianten der Medicnova erneut zu Entscheidung unterbreiten?
Antwort:
Zu Frage 1:
Die derzeitige Regierung hat der Medicnova Privatklinik AG oder deren Initianten deren oder Beratern zu keiner Zeit in Aussicht gestellt, dass ihr eine finanzielle Gleichbehandlung wie den Vertragsspitälern in der Schweiz zusteht. Aus den vorliegenden Akten ist auch nicht ersichtlich, dass eine solche Zusicherung von der Vorgängerregierung gemacht worden wäre.
Die Initianten der Medicnova Privatklinik AG haben in ihrem im Jahr 2012 eingereichten Betriebskonzept ausgeführt, dass das Betreiben der Klinik keine Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfordert. Es würden zusatzversicherte Patienten aus Liechtenstein, dem benachbarten Ausland sowie aus weiteren ausgesuchten Märkten behandelt. Sowohl in der provisorischen als auch in der definitiven Betriebsbewilligung, die Anfang 2013 bzw. Anfang 2018 von der Regierung erteilt wurden, ist festgehalten, dass die Betriebsbewilligung keine automatische Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung begründet. Dies steht im Einklang mit der Vorgabe im Gesundheitsgesetz, wonach Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Lage sein müssen, auch ohne Inanspruchnahme von Landesbeiträgen nach dem Krankenversicherungsgesetz ihr Leistungsangebot zu erbringen.
Zu Frage 2:
Ein vertraglich vereinbarter Preis ist letztlich immer Verhandlungssache, wobei die jeweilige Verhandlungsposition immer von möglichen Alternativen abhängt. Steht keine Alternative zur Behandlung im Inland zur Verfügung, wird die Verhandlungsposition schwächer.
Zu Frage 3:
Die Regierung hat dem Obergericht im vergangenen September den Sachverhalt rund um die Beteiligungsverhältnisse an der Medicnova Privatklinik AG zur Kenntnis gebracht. Dieses hat eine rechtliche Beurteilung vorgenommen und schliesslich den Beschluss gefasst, wonach das durch die Gründeraktionäre der Medicnova gewählte Konstrukt mittels juristischer Personen, welche die Aktien halten, nicht verpönt bzw. nicht unzulässig sei. Dieser Beschluss, gegen den der Regierung kein Rechtsmittel zustand, ist mittlerweile rechtskräftig geworden.
Zu Frage 4:
Wie diese Aussage der Medicnova-Initianten genau zu interpretieren ist, muss bei diesen erfragt werden. Die umgangssprachliche Verwendung des Begriffs des Verlusts muss jedoch nicht unbedingt mit dem buchhalterischen Begriff des Verlusts gleichbedeutend sein.
Zu Frage 5:
Es ergeben sich nach Ansicht der Regierung durch die Aussagen in der Stellungnahme der Medicnova-Initianten keine neuen Sachverhalte, welche eine neuerliche Prüfung durch das Obergericht nötig machen.