Gespräche des Regierungschefs mit Spitalangestellten ergebnislos

 

Keine neuen Erkenntnisse und keine Neuverhandlungen 

In der Landtagssitzung vom 2.-4. Mai 2018 hatte Regierungschef Adrian Hasler eine Kleine Anfrage der Abg. Gunilla Marxer-Kranz zu beantworten.

Frage:

Bekanntlich haben wir in der letzten Landtagssitzung die Interpellationsbeantwortung der Regierung betreffend die neue Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen behandelt. Am 5. April 2018 hat nun offenbar ein Gespräch zwischen dem Regierungschef und einigen der Betroffenen stattgefunden. Gerne komme ich daher auf das von Seiten des Regierungschefs im letzten Landtag dargetane Angebot zurück und möchte mir von ihm von diesem Gespräch berichten lassen beziehungsweise einige Fragen dazu stellen.

  1. Welche neuen positiven Erkenntnisse ergaben sich für die Betroffenen aus diesem Gespräch?
  2. Können Sie uns eine kurze Zusammenfassung dieses Gesprächs geben und sagen, ob weitere Gespräche vorgesehen sind?
  3. Wurde mit den Hauptverantwortlichen des Spital Grabs und BZB Buchs wie zum Beispiel dem CEO des Spital Grabs von Seiten der Regierung vorgängig der Verhandlungen zur neuen Besteuerungspraxis oder zumindest jetzt im Nachgang das Gespräch gesucht und wenn nein, wieso nicht?
  4. Wird die Regierung Nachverhandlungen in Betracht ziehen?
  5. Sollten keine Nachverhandlungen von Seiten der Regierung ins Auge gefasst werden, kann dann zumindest den Betroffenen eine für sie zufriedenstellende Lösung von Seiten des Fürstentums aufgezeigt werden?

Antwort:

Zu Frage 1 und 2:

Das Gespräch zwischen dem Regierungschef und vier betroffenen Personen hat am 5. April stattgefunden. Einleitend hat der Regierungschef detailliert dargelegt, wie es zu dieser für die Betroffenen unerfreulichen Situation gekommen ist und welche Schritte die Regierung unternommen hat, um eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. Der Regierungschef hat aufgezeigt, dass er sich in mehreren Gesprächen mit der Schweiz und dem Kanton St. Gallen für die Interessen der Betroffenen eingesetzt hat. Diese Gespräche haben jedoch deutlich gezeigt, dass der Kanton St. Gallen keinerlei Entgegenkommen signalisiert hat und das Besteuerungsrecht durchsetzen wird. Die Betroffenen haben anschliessend ausgeführt, was diese neue Situation für sie bedeutet und die finanziellen Konsequenzen dargelegt. Verschiedene Vorschläge der Betroffenen wurden diskutiert und Fragen beantwortet. Dabei konnte den Betroffenen aufgezeigt werden, dass all diese Vorschläge bereits eingebracht wurden, jedoch vom Kanton St. Gallen abgelehnt wurden. Als Erkenntnis kann festgehalten werden, dass in dieser Frage keine Lösung in Sicht ist.

Zu Frage 3:

Wie schon mehrfach dargelegt resultiert die neue Besteuerungspraxis aus der geänderten Spitalfinanzierung. Früher fiel das Spital Grabs und weitere Standorte der Spitalregion unter die Kategorie der Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung, weil Liechtenstein einen Beitrag an das Defizit sowie an die Investitionen leistete. Nach einer umfassenden Reorganisation der Spitalfinanzierung in der Schweiz vor rund 6 Jahren wurde dieses System abgeschafft. Damit gelten diese Spitäler nicht mehr als Institutionen mit gemeinsamer Beteiligung im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens. Die Folge daraus ist, dass der Kanton St. Gallen sein Besteuerungsrecht durchgesetzt hat.

Die Regierung sieht keine Veranlassung, mit den Hauptverantwortlichen des Spital Grabs und des BZB Buchs offizielle Gespräche zu führen. Wenn, dann hätte die St. Galler Regierung das Gespräch z.B. mit dem CEO des Spital Grabs suchen sollen, um die personellen Auswirkungen zu eruieren.

Zu Frage 4:

Nein, die Regierung wird keine Nachverhandlungen in Betracht ziehen. Die geltende Regelung im DBA gibt es bereits seit 1995 und wurde 1:1 ins aktuelle DBA übernommen. Wie bereits ausgeführt resultiert die neue Besteuerungspraxis aus der geänderten Spitalfinanzierung in der Schweiz.

Zu Frage 5:

Die Regierung hat grosses Verständnis für die Situation der betroffenen Angestellten, kann allerdings für die Betroffenen keine zufriedenstellende Lösung bieten.