Einheitliche Rechtsgrundlage für internationale Warenkäufe

Foto: Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten und Regierungsrätin Aurelia Frick. Quelle: IKR/Nils Vollmar

 

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Übereinkommen, auch UN-Kaufrecht genannt, trat am 1. Januar 1988 in Kraft.

Es zählt mittlerweile 89 Vertragsparteien, darunter die meisten europäischen Länder und wichtige Handelspartner Liechtensteins. Es bietet eine international vereinheitlichte und von den Vertragsstaaten anerkannte Grundlage für die vertragliche Ausgestaltung von Warenkaufverträgen.

Der grenzüberschreitende Warenverkehr spielt für Liechtensteins Wirtschaft eine zentrale Rolle. Die Frage, welcher Rechtsordnung ein Kaufvertrag mit internationalen Elementen unterliegt, ist allerdings nicht immer zu beantworten. Hier setzt das UN-Kaufrecht an und bietet Lösungen, die den Bedürfnissen des internationalen Warenverkehrs entsprechen. So mag in Fällen, in denen eine Rechtswahl ins Auge gefasst wird, das Übereinkommen als „neutrales Recht“ von beiden Parteien besser akzeptiert werden als das heimatliche Recht der einen oder anderen Partei. Die Parteien haben aber auch in Zukunft die Möglichkeit, die Anwendung des Abkommens ganz oder teilweise auszuschliessen. Das Übereinkommen schafft somit mehr Flexibilität im internationalen Handel.

Da das Übereinkommen der unmittelbaren Anwendung zugänglich ist, erfordert ein Beitritt keine Anpassung des nationalen Zivil- bzw. Handelsrechts. (Patrick Ritter)