Regierung zu Nachverhandlungen mit Bern aufgefordert

Der Landtag befasste sich vor kurzem sehr eingehend mit der Interpellationsbeantwortung der Regierung zum Thema der DBA-Quellenbesteuerungsvereinbarung für Spitalangestellte sowie BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen, welche am 1. 1. 2018 in Kraft trat. Die Debatte fiel für die Regierung sehr ernüchternd aus, denn es trat sehr deutlich zu Tage, dass die Interessen vor rund 100 betroffenen Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner mit dieser neuen Besteuerungspraxis von der Regierung nicht vertreten wurden. Vom Regierungschef werden Nachverhandlungen mit Bundes-Bern gefordert.

Text: Johannes Kaiser, Landtagsabgeordneter

 

Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser, parteifrei (PU), zusammen mit seinen Mit-Interpellanten, forderte den Regierungschef explizit auf, mit Bundes-Bern Neuverhandlungen aufzunehmen: «Die Regierung missachtet z. B. die klar definierte Besitzstandswahrungs-Regelung vom Basis-DBA mit der Schweiz, wo die ‹Beibehaltung der bestehenden Regelungen bei Angestellten im öffentlichen Dienst› festgeschrieben ist. Mit dem Art. 19 hat der Landtag der Regierung zudem freie Hand gegeben, bei öffentlich-rechtlichen Institutionen in der Schweiz zu ‹verhandeln›.»

Das Verhandlungsergebnis der Regierung bezüglich der «Neuen Besteuerungspraxis (DBA-Quellenbesteuerung) für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte im Kanton St. Gallen mit Inkraftsetzung ab dem 1. Januar 2018» erhielt im Rahmen der Debatte der Interpellationsbeantwortung zu 13 entscheidenden Frage-Komplexen vom Landtag die Note «ungenügend». Regierung und Landtag müssen sich allmählich mit grossem Ernst der Frage stellen, weshalb Liechtenstein in jüngster Vergangenheit bei sämtlichen relevanten staatsübergreifenden Vereinbarungen, Abkommen sowie Verhandlungen mit der Schweiz mit der 2 auf dem Rücken nach Hause kehrt. 

Seit 2013 sind der FL-Staatskasse über 150 Mio. Franken an Einnahmen entgangen
Bei der Quellenbesteuerung der Grenzgänger haben alle zur Schweiz angrenzenden Nachbarstaaten – Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich – mit der Eidgenossenschaft eine Quellenbesteuerungs-Vereinbarung für Grenzgänger, nur Liechtenstein geht mit «Null» aus. Hätte Liechtenstein mit der Schweiz derselbe Quellenbesteuerungs-Satz betr. Grenzgängern wie mit Österreich von 4 %, würde dies für die liechtensteinische Staatskasse jährliche Mehreinnahmen von rund 30 Mio. Franken bedeuten. Seit 2013 sind so dem Liechtensteiner Staat berechtigte Grenzgänger-Steuereinnahmen aus der Schweiz von über 150 Mio. Franken entgangen. 

Das Gesundheitsabkommen mit der Schweiz durchschaute der Landtag im Dezember 2017 und erkannte es als Nachteil-Abkommen für Liechtenstein. Es war mit 19-Nein-Stimmen ein historischer Entscheid des Liechtensteiner Landtags, denn zum ersten Mal lehnte das Parlament ein von der Regierung vorgelegtes Staatsabkommen ab. 

Unrühmlich im Zusammenwirken in der Wirtschafts-, Bildungs- und Gesundheitsregion Liechtenstein–Kanton St. Gallen ist im Weiteren die Geschichte mit den «Gleich langen Spiessen». Statt für die Gewerbetreibenden und KMU die Auflagen sowie die bürokratischen und protektionistischen Hindernisse dies- und jenseits des Rheins zu reduzieren, musste Liechtenstein – um die wirtschaftlich fairen Bedingungen und Interessen des einheimischen Gewerbes zu wahren – die Spiesse «ausfahren» und auf die Höhe der St. Galler «Auflagen-Bürokratie» hieven. 

Und so passt – möchte man meinen – diese für Liechtensteins betroffene Menschen, welche in Spitälern des Kanton St. Gallen arbeiten jedoch im Fürstentum wohnen, ungerechte und massiv benachteiligende «DBA-Quellenbesteuerungs-Zusatzvereinbarung mit Inkraftreten ab dem 1.1.2018» in diese Reihe der Verhandlungs-Misserfolge der FL-Regierung mit der Schweiz. 

Die deutliche und klare Antwort von Gunilla Marxer-Kranz, Landtagsvizepräsidentin (VU) auf die Frage der Regierung betr. Nachverhandlungen: «Ja – nehmen wir erneut Verhandlungen mit unseren Schweizer Nachbarn auf und regeln konkret diese drei aktuellen Probleme, um aus dem Rheintal das Chancental zu machen, von dem alle immer wieder sprechen.»

Nachverhandlungen sind unabdingbar
Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz, eine der Interpellanten, stellte klar, dass es Tatsache sei, dass die Schweiz ein eigenes Rechtsgebiet ist. Liechtenstein habe die dort gültige Rechtsordnung zu respektieren und könne ohne Zustimmung der Schweiz auf deren Territorium keine andere Rechtsanwendung bewirken. Genau das sei die Krux an der Sache. Marxer-Kranz verweist diesbezüglich auf andere Grenzregionen: «Offensichtlich hat z.B.Deutschland mit der Schweiz bezüglich Besteuerung von Grenzgängern Ausnahmeregelungen erreicht.» Die entscheidende Frage, wieso dies Liechtenstein nicht erwirken könne, blieb von Seiten des Regierungschefs unbeantwortet.

Kritik hegte Gunilla Marxer-Kranz im Weiteren an der Beantwortung der Regierung zur Frage der «Besitzstandswahrung». Kurz angebunden tat dies die Regierung mit dem ab: «Wie gegebenenfalls die Gerichte in der Schweiz eine Klage auf Besitzstandwahrung beurteilen würden, kann die Regierung verständlicherweise nicht beurteilen oder kommentieren.» 

Die Regierung stellte in der Interpellationsbeantwortung zur Nachteil-DBA-Besteuerungsvereinbarung FL/SG von rund 100 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner die rhetorische Frage: Was denn Gegenstand einer Nachverhandlung sein soll? Gunilla Marxer-Kranz vertrat dazu im Landtag eine ganz klare Meinung: «Wir haben derzeit hier im Rheintal verschiedene Knacknüsse, wenn nicht gar Kontroversen zu Themen wie «Gleich lange Spiesse», Ablehnung des Abkommens CH-FL im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung oder wie eben hier vorliegend die neue Besteuerungspraxis für Spitalangestellte und BZB-Lehrkräfte. Kein Gwerbler, weder dies- noch jenseits des Rheins, wird sich gegen «gleich kurze» Spiesse im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aussprechen. Auch bin ich der Ansicht, dass ein OKP-Abkommen, wie kürzlich hier im Landtag abgelehnt, sicher grössere Akzeptanz erfahren hätte, wenn eine Ausweitung nicht schweizweit, sondern leidglich auf unsere grenznahen Schweizer Nachbarn erfolgt wäre. Und letztlich sollte es doch auch möglich sein, im hier gegenständlichen Bereich der Besteuerung eine Nachbarschafts-freundliche Lösung zu erzielen.» 

Herbert Elkuch, Landtagsabgeordneter (DU): «Solange liechtensteinische Bürger/-innen benachteiligt werden, wird es weiterbrodeln. Ein Hinausschieben, behebt die Mängel im DBA nicht. Die Unzufriedenheit und die Verdrossenheit werden sogar zunehmen. Die Regierung tut gut daran, Überlegungen in Abstimmung mit der Schweiz baldigst und vor den nächsten Wahlen vorzunehmen.»

58.5 Mio. Franken fliessen von FL Richtung CH – umgekehrt nur 655‘000 Franken
Der Landtagsabgeordnete Herbert Elkuch, ebenfalls ein Interpellant, verwies mit Detailausführungen auf die lukrativen monitären Gewinne der Schweiz, welche von Patienten aus Liechtenstein in die Schweiz fliessen. Herbert Elkuch: «Genau diese mehr als volle Abdeckung der Kosten durch Liechtenstein macht es so schwer zu verstehen, dass in diesen Institutionen liechtensteinisches Personal, welches liechtensteinische Patienten behandelt und pflegt und für die Schweiz gewinnbringend arbeitet, in der Schweiz dazu noch Steuern bezahlen muss. Im Jahr 2016 bezahlten der Staat und die Krankenkassen 58.5 Mio. Franken an die Spitäler in der Schweiz. Umgekehrt flossen von der Schweiz in das Landesspital lediglich 655‘000 Franken inkl. der ambulanten Behandlungen. Darüber hinaus ist die Schweiz der Hauptlieferant für das Gesundheitswesen in Liechtenstein, das noch einmal ein paar Millionen Franken zu Buche schlägt. Die Wertschöpfung ist klar in der Schweiz. Eine solche Schieflage ist wohl einzigartig und dies müsste in einem DBA seinen Niederschlag finden. Dieser Transfer von Millionen von Schweizerfranken rechtfertigt entweder eine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat oder die Reduktion auf eine Quellensteuer mit fixiertem Prozentsatz,» hält Herbert Elkuch dezidiert fest. 

Herbert Elkuch führt im Weiteren aus: «Auch für die Grenzgänger welche im Grenzgebiet in öffentlich rechtlichen Institutionen arbeiten, gibt es angepasste Lösungen, ein Vorzeigebeispiel ist z. B. das DBA Deutschland-Schweiz. Grenzgebiete nehmen auch in anderen Ländern im DBA eine Sonderstellung ein. Im DBA Deutschland-Österreich ist in Art. 15 Abs. 6 z. B. das steuerliche Grenzgebiet mit «einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze» definiert.» 

Herbert Elkuch ist überzeugt, dass in Nachverhandlungen eine Angleichung der Steuersätze angestrebt werden muss, damit vor allem im Grenzbereich nicht die nationale Besteuerung als Grundlage herangezogen, sondern ein gemeinsamer Quellensteuerabzug in gleicher Höhe in beiden Grenzgebieten festgelegt wird. Damit hätten beide Staaten keine Verluste und die Liechtensteiner/-innen wären nicht der nationalen Steuergesetzgebung der Schweiz ausgeliefert.