Bericht kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden
Vaduz – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 17. April den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (sog.“eIDAS-VO“) hinsichtlich der elektronischen Signaturen und Vertrauensdienste verabschiedet.
Mit der eIDAS-VO werden europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Als Vertrauensdienste gelten elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben, Website-Authentifizierung und Validierungs- sowie Bewahrungsdienste.
Die Durchführung der eIDAS-VO erfordert im nationalen Recht eine Neuregelung im Bereich der Signaturgesetzgebung. Das neu zu schaffende Gesetz orientiert sich in weiten Teilen an der österreichischen Durchführungsgesetzgebung und ersetzt das bisherige Signaturgesetz.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 30. Juni 2018. (Kurt Bühler)