Kleine Anfragen der Abg. Susanne Eberle-Strub an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Bei diesem Totalausfall konnten nicht einmal die Notrufnummern der Polizei, Feuerwehr oder Sanität angerufen werden. Das heisst, bei Feuer, einem schweren Unfall oder Herzinfarkt konnten die betroffenen Personen überhaupt niemanden erreichen. Nur durch Radio L war über die von der Polizei eingerichtete Schweizer Handynummer als Notrufnummer zu erfahren. Die Schweizer Notrufnummer von der Polizei konnte jedoch nicht von einem FL-Handy oder FL-Festnetz angerufen werden. Eine ältere Person, die kein Handy besitzt, konnte also nirgends Hilfe holen. Wie uns der Regierungschefstellvertreter versichert hat, werden die Gründe eruiert und Massnahmen ergriffen.
Fragen
- Es ist zwingend notwendig, dass die Notrufnummern erreichbar sind. Was wird unternommen, damit beim nächsten Totalausfall wenigstens der Notruf noch funktioniert?
- Was kann getan werden, damit auch Einwohnerinnen und Einwohner, die nur über einen Festnetzanschluss verfügen, bei einem Totalausfall eine Notrufnummer erreichen?
- Wäre es technisch möglich, dass bei einem solchen Totalausfall eine Push Mitteilung auf dem Handy erscheint mit der Info an welche Nummer man sich im Notfall wenden kann?
- Wäre es möglich in Kooperation mit dem angrenzenden Ausland bei einem Totalausfall wenigstens den Betrieb der Notfallnummern zu gewährleisten?
Zu Frage 1:
Leider wird es auch in Zukunft so sein, dass in Folge eines Totalausfalls der Telecom Liechtenstein die Notrufnummern nicht funktionieren. Im Fall eines Totalausfalls muss man davon ausgehen, dass das Telefonieren gänzlich nicht möglich ist, weder für Notrufe noch für reguläre Anrufe. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem Totalausfall eben nichts mehr funktioniert, ausser es gibt ein funktionstüchtiges, unabhängiges Zweitsystem. Die Telecom Liechtenstein ist sich ihrer Bedeutung in Bezug auf den Grundversorgungsauftrag des Landes Liechtenstein vollständig bewusst und hat daher schon vor über einem Jahr ein Netzmodernisierungsprogramm ins Leben gerufen, welches die Qualität und Stabilität des Liechtensteiner Festnetzes deutlich verbessern wird und zukünftige Ausfälle vermeiden soll. Die benötigte Modernisierung wird bis zur Jahresmitte abgeschlossen sein und im Anschluss daran werden alle bestehenden Services auf die neuen Komponenten migriert.
Zu Frage 2:
Bei einem Totalausfall des Festnetzes ist es für Personen, die lediglich über einen Festnetzanschluss verfügen, nicht möglich, eine Notrufnummer zu erreichen. Aus diesem Grund wird von der Landespolizei ein Notfalldispositiv eingerichtet, das aus vermehrten Patrouillen der Landes- und Gemeindepolizei, aus bemannten Feuerwehrdepots als Anlaufstellen für Personen in Notlagen sowie der Bekanntmachung einer schweizerischen Mobilnotfallnummer besteht. Die Blaulichtorganisationen sind dank des von der Landespolizei betriebenen Funknetzes in der Lage, untereinander zu kommunizieren und können so Hilfseinsätze disponieren. Auch die Alarmierung der Feuerwehren funktioniert dank der Ende 2017 bei der Landespolizei neu eingeführten eAlarm-Lösung trotz der Netzstörung.
Zu Frage 3:
Ob Telecom-Provider technisch in der Lage sind, an alle in ihrem Mobilfunknetz eingebuchten Geräte eine Push-Nachricht zu schicken, kann die Regierung nicht abschliessend beantworten. Bei einem Totalausfall der Telefonnetze wäre dies jedoch ohnehin unmöglich.
Die Landespolizei versendet über ihre Polizei-App bereits heute Push-Nachrichten an alle Mobilgeräte, die ihre App installiert und den Benachrichtigungsmodus aktiviert haben. Da diese Push-Benachrichtigungen übers Internet versendet werden, benötigt man für den Empfang derselben ein funktionierendes Mobilfunknetz oder WLAN. Bei einem Totalausfall von Fest- und Mobilnetz sowie Internet können jedoch die in dieses Netz eingebuchten Mobilgeräte auch keine Push-Nachrichten empfangen.
Zu Frage 4:
Dies ist leider nicht möglich, da in Folge eines Totalausfalls jeder einzelne Festnetzanschluss betroffen ist und somit die Kunden leider keine Anrufe tätigen können.
Wenn ein Kunde aber ein Mobiltelefon hat, kann sich der Kunde in ein Mobiltelefonnetz des benachbarten Auslands einbuchen und über dieses Netz den internationalen Notruf 112 wählen. In diesem Fall würde aber der abgesetzte Notruf zur Notrufzentrale in St. Gallen geleitet. Eine wahlweise Weiterleitung der Notrufnummer nach Liechtenstein oder St. Gallen ist technisch nicht möglich.
Ungenutztes Potenzial Bahnhof Schaan/Vaduz
Kleine Anfrage des Abg. Daniel Oehry an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Frage:
Im Jahr 2000 wurde der «Liechtenstein Takt» eingeführt. Das Angebot soll laufend auf die Arbeitspendlerbedürfnisse abgestimmt werden. Aufgrund der beschränkten Streckenkapazitäten verkehren Regionalzüge vor allem lastrichtungsorientiert und ein Taktverkehr ist nur in beschränkten Zeitfenstern fahrbar. 18 Jahre später sieht die Welt eisenbahntechnisch fast immer noch gleich aus.
-Weil die Haltekante zu kurz ist, kann der über Buchs oder Feldkirch kommende Railjet am Bahnhof Schaan keine Fahrgäste aussteigen lassen. Pendler aus Zürich, Sargans, Buchs und Feldkirch müssen auf Regionalzüge oder Busse umsteigen.
-Signaltechnisch existiert quasi ein Zug ab Buchs nach Nendeln fahrend in Schaan nicht, weil er erst in Nendeln wieder als angekommen registriert wird, denn der Bahnhof Schaan-Vaduz ist signaltechnisch nicht auf dem neusten Stand. Dies verunmöglicht weitere Optimierungen.
-Gemäss Eisenbahngesetz Art. 23 Abs. 4 sind die Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs vorrangig zu berücksichtigen. Somit hätten unsere Regionalzüge gegenüber Güterzügen oder dem Railjet schon heute Vorrang. Leider stellt sich die Realität nicht so dar. Daraus ergeben sich folgenden Fragen:
- Aktuell halten zwischen 6 und 8:30 Uhr je vier Regionalzüge aus Buchs und drei Züge aus Feldkirch am Bahnhof Schaan. Wie viele Regionalzüge wären in dieser Zeitspanne möglich, wenn der Personennahverkehr gemäss Art. 23 Eisenbahngesetz gegenüber dem Fernverkehr und Güterverkehr bevorzugt würde?
- Wie viele Güterzüge verkehren zwischen 6 und 8:30 Uhr und 16 und 19:30 Uhr auf der Strecke Buchs-Feldkirch?
- Warum wurde aufgrund der Sistierung der S-Bahn FL.A.CH nicht eine Optimierung im eigenen Wirkungskreis vorgenommen und zum Beispiel der Bahnhof Schaan optimiert?
- Welche Schritte sind zur Steigerung der Nutzung des bestehenden Potentiales des Bahnhofes Schaan vorgesehen?
- Welche Flächenreservationen wurden aus raumplanerischer Sicht durch das Land und die Gemeinden in den Richtplänen vorgenommen, damit Aus- oder Neubauten von Bahnhöfen oder Bahnstrecken in Liechtenstein nicht blockiert werden?
Antwort:
Zu Frage 1:
Aktuell halten an Werktagen zwischen 06.00 und 8:30 Uhr 3 Regionalzüge aus Richtung Buchs (R 5703, RE 5705 und R 5707) sowie drei Regionalzüge aus Richtung Feldkirch (R 5704, R 5706 und R 5708) am Bahnhof Schaan.
Die Fahrzeit für Regionalzüge zwischen den Bahnhöfen Feldkirch und Buchs beträgt je nach Fahrtrichtung, Halten und Situation beim Einfahrts- bzw. Ausfahrtsgeleise der Zielbahnhöfe zwischen 21 und 24 Minuten. Beim derzeitigen Stand des Ausbaus der Bahn-Infrastruktur besteht die einzig mögliche Kreuzungsstelle im Bereich Bahnhof Nendeln. Die Lage und Länge der Kreuzungsstelle definiert die maximal mögliche Anzahl von 2 Zugspaaren bzw. 4 Zügen, welche auf diesem Streckabschnitt pro Stunde verkehren können.
Somit wäre theoretisch zwischen 06.00 und 08.30 Uhr der Verkehr von 10 Regionalzügen möglich. Dies würde aber bedeuten, dass dieser Streckenabschnitt auf der internationalen Achse Zürich-Wien sowohl für den internationalen Fernverkehr (Eurocity und Railjet) als auch für den Güterverkehr in dieser Zeitspanne jeweils komplett gesperrt wäre.
Zu Frage 2:
An Werktagen zwischen 06.00 und 08.30 Uhr sind in der Regel 3-6 Güterzugstrassen reserviert. Zwischen 16.00 und 19.30 Uhr sind in der Regel ebenfalls 3-6 Güterzugstrassen reserviert. Aufgrund der kurzen Zeit für die Beantwortung der kleinen Anfrage konnten von Seiten der ÖBB keine detaillierten Angaben hinsichtlich der tatsächlichen gefahrenen Güterzüge zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 3:
Die Sistierung der S-Bahn FL.A.CH. seitens des Fürstentums Liechtenstein wurde beschlossen, da Österreich nicht mehr hinter der ausverhandelten Finanzierungsvereinbarung stand. Es kann derzeit nicht vorausgesagt werden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form ein weiterer Ausbau des Schienennahverkehrs oder die Realisierung der S-Bahn FL.A.CH. erfolgen kann. Aus diesem Grund wurden in die bestehende Infrastruktur auch keine weitergehenden Investitionen in diese Richtung getätigt, da diese – je nach zukünftiger Nutzung der Schieneninfrastruktur – möglicherweise bereits nach kurzer Zeit als überholt und somit als verloren eingestuft werden müssten.
Zu Frage 4:
Beim Bahnhof in Schaan ist der direkte Anschluss an den Busverkehr in Liechtenstein durch die unmittelbare räumliche Nähe zum Bushof optimal gewährleistet. Die Perronanlagen im Bahnhof wurden bereits vor Jahren barrierefrei umgebaut, sodass ein Ein- und Ausstieg für alle Passagiere hier optimal möglich ist. Das Bahnhofsgebäude selbst wird in den kommenden Jahren komplett saniert und so umgebaut, dass dieses künftig als Sitz des Verkehrsbetriebs Liechtenstein Mobil dienen und damit wieder seinem ursprünglichen Zweck für den öffentlichen Verkehr zugeführt werden kann.
Zu Frage 5:
Der Landesrichtplan sieht den Raumbedarf für das Bahntrasse einerseits und einen möglichen Ausbau einer Doppelspur andererseits, entlang der Bahnlinie Buchs – Feldkirch, vor. Für den öffentlichen Verkehr sind Räume inner- und ausserhalb des Siedlungsraumes zu sichern bzw. vorzusehen. Die genaue Lage dieser Räume muss bei der Konkretisierung von Projektideen jedoch noch festgelegt werden. Die Gemeinden haben in ihren Planungsinstrumenten (Gemeinderichtplan, Zonenplan, Überbauungs- und Gestaltungsplan) verschiedene Massnahmen behörden- und/oder grundeigentümerverbindlich festgelegt und geregelt
Anschaffung einer Saugkehrmaschine im Ausland- Liechtensteiner wurden nicht berücksichtigt
Kleine Anfrage des Abg. Erich Hasler an Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch
Frage:
Zwar hat das Amt für Bau und Infrastruktur vor mehr als einem Jahr eine neue Saugkehrmaschine angeschafft. Eine solche besteht aus einem Trägerfahrzeug und einem Spezialaufbau in Gestalt einer Saugkehrmaschine. Die Saugkehrmaschine wird üblicherweise kundenspezifisch von einer Spezialfirma auf das Trägerfahrzeug aufgebaut. Eine solche Spezialfirma mit circa 40 Beschäftigten hat ihren Sitz im Liechtensteiner Unterland. Obwohl es eine solche Spezialfirma im Inland gibt, wurde der Auftrag durch das Amt für Bau und Infrastruktur bewusst und gezielt ins benachbarte Ausland vergeben, dies entgegen den Beteuerungen von Regierungschef Adrian Hasler, dass man möglichst viele Aufträge im Inland zu vergeben wolle. Das Angebot der liechtensteinischen Firma an das ABI, eine Referenzmaschine vor Ort zu besichtigen, wurde vom Amt für Bau und Infrastruktur ohne Angabe von Gründen nicht wahrgenommen.
Was bei der besagten Ausschreibung sauer aufstösst ist, dass die Ausschreibung eindeutig auf eine ganz bestimmte Herstellerfirma zugeschnitten war. Zum Beispiel wurde die Verwendung einer ganz bestimmten Stahlsorte verlangt, obwohl die Stahlsorte für die Funktionstüchtigkeit der Saugkehrmaschine keine Bedeutung hat. Der Grund für die – einmal zurückhaltend formuliert – «gesteuerte Ausschreibung» war wohl, dass es sich bei der neuen Kehrmaschine um den gleichen Typ handeln sollte, den das ABI schon im Einsatz hatte. Die alte Saugkehrmaschine wurde nämlich von der bereits vor Jahren in Konkurs gegangenen liechtensteinischen Firma Frimokar hergestellt und geliefert. Ehemalige Mitarbeiter der Frimokar haben nach deren Konkurs im benachbarten Götzis eine neue Firma gegründet und bauen nun mit dem Knowhow der früheren Frimokar praktisch die gleichen Kehrmaschinen. Ich habe im Zusammenhang mit dieser Vergabe folgende Fragen an die Regierung?:
- Wann wurde das Trägerfahrzeug und die Saugkehrmaschine ausgeschrieben und wann erfolgte der Zuschlag zugunsten welchen Offertstellers zu welchem Preis?
- Wie viele Firmen aus welchen Ländern haben an den Ausschreibungen teilgenommen?
- Welche Liefertermine wurden für das Trägerfahrzeug und für den Aufbau der Saugkehrmaschine vorgeschrieben und wurden die Liefertermine eingehalten? An welchem Datum genau erfolgte die Auslieferung und Abnahme des Trägerfahrzeugs und der Saugkehrmaschine?
- Sind dem ABI und der Regierung die Gründe bekannt, warum die liechtensteinische Herstellerfirma an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat? Wenn ja, was waren die Gründe?
- Durch welche Firma wird die Kehrmaschine in Zukunft an welchem Ort gewartet? Besteht Gewähr dafür, dass die Wartung während der gesamten Lebenszeit der Kehrmaschine im Inland ausgeführt werden kann?
Antwort:
Zu Frage 1:
Im Vorfeld der Ausschreibung wurden diverse Kehrmaschinenhersteller beim ABI vorstellig und boten eine Testvorführung an. Das ABI hat sämtlichen Unternehmern aus Gründen der Chancengleichheit betreffend Durchführung einer Vorführung abgesagt.
Betreffend die Ausschreibung des Trägerfahrzeugs gab es folgende Termine:
Ausschreibung Trägerfahrzeug 30.05.2016
Offerteingabe Trägerfahrzeug 21.06.2016
Vergabe Trägerfahrzeug 09.08.2016
Zuschlag Trägerfahrzeug zu CHF 123‘876.- inkl. MwSt.
Der Zuschlag für das Trägerfahrzeug erfolgte an die J. Eberle AG, Triesenberg.
Betreffend die Ausschreibung des Kehrmaschinenaufbaus gab es folgende Termine:
Ausschreibung Kehrmaschinenaufbau 03.11.2016
Offerteingabe Kehrmaschinenaufbau 20.12.2016
Vergabe Kehrmaschinenaufbau 14.02.2017
Zuschlag Kehrmaschinenaufbau zu CHF 360‘000.- inkl. MwSt.
Der Zuschlag für den Kehrmaschinenaufbau erfolgte an die Firma EHR in Götzis.
Zu Frage 2:
Für das Trägerfahrzeug gingen insgesamt 5 Offerten ein. 4 Angebote kamen aus Liechtenstein und eines aus der Schweiz.
Für den Kehrmaschinenaufbau gingen zwei Offerten ein. Ein Angebot kam aus Österreich und eines aus Liechtenstein.
Fünf weitere Anbieter (1x LI, 1xDE, 2xCH und 1x Indien) haben die Ausschreibungsunterlagen bezogen, jedoch keine Offerte eingereicht.
Zu Frage 3:
Der Liefertermin des Trägerfahrzeuges war auf Ende November 2016 festgesetzt.
Der Abgabetermin für die komplette Maschine inkl. Aufbau sollte gemäss Ausschreibung am 30. März 2017 erfolgen.
Die Vergabe erfolgte aufgrund der länger dauernden Offertprüfung nicht – wie vorgesehen – anfangs Januar 2017, sondern erst Mitte Februar 2017. Aufgrund der Offertunterlagen hätte für den Kehrmaschinenaufbau eine Produktionszeit von 2 – 3 Monaten zur Verfügung gestanden.
Während der Ausführungsplanung des Kehrmaschinenaufbaus zeigte sich, dass dieser auch auf ein Chassis mit einem noch kürzeren Radstand aufgebaut werden kann. Deshalb wurde in Absprache mit dem Lieferanten des Trägerfahrzeuges eine Bestellungsänderung für das vorhandene, aber noch nicht an die Firma EHR ausgelieferte Fahrzeug, gemacht. Dies im Bewusstsein der zuständigen Mitarbeiter, dass sich dadurch die Lieferfrist des Trägerfahrzeuges um mindestens 4 Monate verlängert. Das kürzere Fahrzeug ist aber im Betrieb wesentlich wendiger, sodass das ABI den späteren Liefertermin bewusst in Kauf genommen hat. Dies auch darum, weil das ABI noch über die alte Wischmaschine verfügte.
Das Trägerfahrzeug wurde im August 2017 geliefert. Mit dem Aufbau konnte Ende August 2017 begonnen werden. Drei Monate später, Ende November 2017, erfolgte die Ablieferung der kompletten Maschine.
Zu Frage 4:
Gemäss Schreiben vom 19.12.2016 verzichtete die erwähnte liechtensteinische Firma auf die Eingabe einer Offerte. Diese Firma erachtete es als nicht realisierbar, eine technisch derart komplexe, maximal ausgestattete Maschine in der kurzen Vorlaufzeit zu fertigen.
Weiters hätten sie aufgrund der technischen Spezifikationen gemäss eigener Einschätzung keine realistische Chance für einen Zuschlag.
Die technischen Anforderungen wurden aufgrund der speziellen Verhältnisse und des spezifischen Einsatzzwecks auf dem liechtensteinischen Landstrassennetz sowie aufgrund der Erfahrungen der zuständigen Fachleute mit den Vorgängermodellen der neuen Kehrmaschine festgelegt. Unter anderem wurden folgende ganz spezifische Kriterien definiert:
– Wischgutaufnahme rechts-links
– Hecksaug-Waschanlage
– Kratzgerät
– Hochdruckanlage
– Gesamtbreite des Aufbaus maximal 2.30 m
– Radstand maximal 4.10 m
– Wassertankvolumen mindestens 3.20 m3
– Antrieb der Aggregate über die Hydrostat-Hydraulik
– Rostfreier Stahlschmutzbehälter und Wassertank
Es handelt sich nicht um herstellerspezifische Spezifikationen, sondern um an die liechtensteinischen Verhältnisse und den Einsatzzweck der Maschine angepasste Anforderungen.
Zu Frage 5:
Die Wartung erfolgt bei einer in Liechtenstein ansässigen Unternehmung (Senti-Technik in Schaanwald). Diese Firma ist die offizielle Servicestelle des Kehrmaschinenaufbauherstellers EHR in Liechtenstein.
Eine spezielle Servicezusicherung für die gesamte Lebensdauer gibt es nicht. Dies ist auch in andern Fällen nicht üblich bzw. möglich.