Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zu Einlagensicherung und Anlegerschutz
Vaduz – Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 23. Januar 2018 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Banken und Wertpapierfirmen (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz; EAG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.
Das EAG setzt in erster Linie die europäische Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU um. Mit den neuen Regelungen soll Einlegern ein verbesserter Zugang zu Einlagensicherungssystemen sowie eine umfassendere Deckung und schnellere Erstattung gewährt werden.
Kernaufgabe der Einlagensicherung ist der Schutz der Einleger vor den Folgen der Insolvenz einer Bank. Die Deckungssumme beträgt CHF 100’000, wobei die Obergrenze der Deckungssumme pro Einleger und Bank gilt. Die Erstattungsfrist wird stufenweise auf sieben Arbeitstage verkürzt. Des Weiteren wird die Finanzierung der Einlagensicherungssysteme umgestellt, sodass die gedeckten Einlagen binnen neun Jahren durch die Banken einzubringen sind.
Gleichzeitig wird das EAG auch die bisher im Bankengesetz und in der Bankenverordnung geregelten Bestimmungen über den Anlegerschutz übernehmen. Anlegerentschädigungssysteme dienen dazu, Anleger zu schützen und im Fall des Ausfalls einer Bank oder einer Wertpapierfirma die Auszahlung gesicherter Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen bis zu einem Umfang von CHF 30’000 sicherzustellen.
Aufgrund der inhaltlichen Systematik und der ähnlichen Zielsetzung der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung werden die beiden Erstattungsregime nun im neuen EAG, in zwei getrennten Abschnitten, geregelt. Im Fall eines Ausfalls einer Bank oder Wertpapierfirma ist daher zukünftig das EAG einschlägig.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 9. März 2018. (Andres Fuchs)