Vernehmlassungsfrist für Allgemeinverbindlichkeit läuft
vom 1.-15. Februar 2018
Vaduz – Die Sozialpartner stellten am 19. Dezember 2017 bei der Regierung den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Informatikgewerbe.
Die Regierung leitete den Antrag aufgrund der Verordnung vom 17. Juli 2007 betreffend die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen an das Amt für Volkswirtschaft weiter. In der Folge prüfte das AVW den Antrag.
Da die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit vorliegen, macht das Amt für Volkswirtschaft mit Datum vom Donnerstag, 1. Februar 2018 die allgemeinverbindlich zu erklärenden Bestimmungen unter Ansetzung einer Vernehmlassungsfrist von 14 Tagen amtlich kund.
Die Vernehmlassungsfrist endet am Donnerstag, 15. Februar 2018. Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar. (Joachim Batliner)