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Sicherstellung der grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung

Regierungsrat Mauro Pedrazzini hatte einige Kleine Anfragen zu beantworten, auch eine Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend zum Thema Verschuldung in Liechtenstein.

 

Bericht und Antrag betreffend Abkommen für grenzüberschreitenden Zugang zu ambulanten Leistungen im Gesundheitswesen verabschiedet

 

Vaduz – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2017 den Bericht und Antrag betreffend eines Abkommens zwischen Liechtenstein und der Schweiz verabschiedet, welches den gegenseitigen Zugang zu ambulanten Leistungen im Gesundheitswesen neu regelt.

Das Abkommen soll die frühere jahrzehntelange Praxis in der grenzüberschreitenden Leistungserbringung verbindlich regeln, die medizinische Versorgung sicherstellen sowie für Rechtssicherheit bei den Leistungserbringern und Patienten sorgen.

Das Abkommen wurde von den Gesundheitsministern der beiden Länder, Bundesrat Alain Berset und Regierungsrat Mauro Pedrazzini, am 21. August 2017 unterzeichnet. Es sieht im Wesentlichen vor, dass sich die in den Kantonen St. Gallen und Graubünden wohnhaften und krankenversicherten Patienten auch bei in Liechtenstein zugelassenen Leistungserbringern ambulant behandeln lassen können. Umgekehrt können sich die in Liechtenstein versicherten und wohnhaften Personen bei Leistungserbringern in der Schweiz behandeln lassen.

Der Anwendungsbereich des Abkommens erstreckt sich auf alle Leistungserbringer, welche über eine Zulassung zur OKP verfügen. Für Berufe ohne Bedarfsplanung gelten in Liechtenstein alle Leistungserbringer als zugelassen, vorausgesetzt, sie haben einen OKP-Vertrag mit dem Krankenkassenverband abgeschlossen. In Berufen mit Bedarfsplanung, also unter anderem bei den Ärzten, gelten in Liechtenstein diejenigen Leistungserbringer als zugelassen, welche über eine Stelle in der Bedarfsplanung und einen OKP-Vertrag verfügen. Die Kostenübernahme wird auf den Betrag beschränkt, der für entsprechende Behandlungen am Wohnort vergütet würde. Einschränkungen gelten für Laboranalysen und den Bezug von Medikamenten bei Versandapotheken.

Das Abkommen entspricht den Wünschen und Anforderungen an eine zeitgemässe und grenzüberschreitende regionale Gesundheitsversorgung, außerdem regelt es einen Bereich, der eine über Jahrzehnte gelebte Praxis aufweist und schafft somit Rechtssicherheit für Patienten, Leistungserbringer und Krankenkassen.

Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini zeigte sich sehr erfreut darüber, dass mit dem Abkommen nach Jahren der Unsicherheit nun klare Abmachungen getroffen werden können, mit denen das Rheintal als Gesundheitsregion gestärkt wird.

Das Abkommen muss noch von den Parlamenten der beiden Länder genehmigt werden. Der Liechtensteinische Landtag wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr damit befassen.

 

 

 

 

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