Liechtensteinische Arbeitslosenkasse
um 2,77 Mio. Franken betrogen
Nach Abschluss der Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen eine 64-
jährige ehemalige Mitarbeiterin des Amtes für Volkswirtschaft eingebracht. Es werden ihr
darin die Verbrechen des gewerbsmässigen schweren Betruges und der Geldwäscherei zur
Last gelegt. Die Anklage geht von einem Schaden zum Nachteil der Arbeitslosenversicherungskasse in Höhe von CHF 2’770’000. — aus.
Die Beschuldigte soll laut Anklage im Zeitraum von März 2003 bis August 2016 in zumindest 429 Fällen die Kollektivzeichnungsberechtigten der Arbeitslosenversicherung zur Freigabe von Zahlungen auf Konten verleitet haben, die der Beschuldigten zuzurechnen sind.
Die Strafdrohung beträgt 1-10 Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Die
Beschuldigte hat das Recht, binnen 14 Tagen Einspruch zu erheben, über den das Obergericht
zu entscheiden hätte. Die Beschuldigte befindet sich auf freiem Fuss. Sie wurde im Februar
2017 gegen Zahlung einer Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Sie ist teilweise
geständig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aufwändige Untersuchung
„Die Untersuchung war sehr aufwändig. Es mussten Konto- und Buchhaltungsunterlagen von
mehr als 13 Jahren ausgewertet werden“, sagt der Leitende Staatsanwalt Robert Wallner. Zur
Beschaffung eines Teiles der Kontounterlagen musste die Schweiz um Rechtshilfe ersucht
werden. „Die Kriminalpolizei hat sehr gute Arbeit geleistet. Derzeit beschäftigen uns aber
neben dem laufenden Betrieb mehrere äusserst arbeitsintensive Grossverfahren, die Kripo,
Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgericht stark belasten. Mit den vorhandenen
Ressourcen ist das kaum zu bewältigen. Wir mussten weniger dringliche Fälle, in denen die
Verdächtigen nicht in Untersuchungshaft sitzen, zurückstellen“, so Wallner weiter.