Gemäss Staatsvertrag mit der Schweiz müssen Mehrwertsteuersätze angepasst werden
Vaduz / Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3.Oktober 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet. In dieser Vorlage ist vorgesehen, dass auf den 1. Januar 2018 der Normalsatz auf 7.7% sowie der Sondersatz für Beherbergungsleistungen auf 3.7% gesenkt wird. Keine Änderungen ergeben sich beim reduzierten Satz, welcher bei 2.5% verbleibt.
Aufgrund der Ablehnung der AHV-Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 sinkt in der Schweiz der Normalsatz von 8.0% auf 7.7% und der Sondersatz von 3.8% auf 3.7% auf 1. Januar 2018. Liechtenstein ist gemäss der staatsvertraglicher Vereinbarungen mit der Schweiz verpflichtet, die materiellen schweizerischen Mehrwertsteuerbestimmungen ins liechtensteinische Recht zu übernehmen. Dies führt dazu, dass Steuersatzänderungen in der Schweiz jeweils zeitgleich auch in Liechtenstein angepasst werden. (ikr)