Landtag: Anstellungen bei der Landesverwaltung

Regierungschef Adrian Hasler äussert sich zum offenen Konflikt zwischen Regierungsrätin Aurelia Frick und der GPK.

 

Zu einer Kleinen Anfrage des FBP-Abg. Johannes Hasler an den Herrn Regierungschef

 

In der September- Landtagssitzung stellte der FBP-Abg. Johannes Hasler Regierungschef Adrian Hasler Fragen im Zusammenhang mit Anstellungen beim Land.

Frage:

Im Februar 2017 veröffentlichte die Stiftung Zukunft Liechtenstein eine Studie zum Thema „Knacknuss Wachstum und Zuwanderung“. Eine der Schlussfolgerungen lautet, dass sich die Wachstumspolitik von Liechtenstein in Zukunft verstärkt auf die Steigerung der Produktivität und der Einkommen der Bevölkerung – dem Bruttonationaleinkommen pro Kopf – ausrichten soll. Für den Lebensstandard der Bevölkerung unseres Landes sei das Einkommen pro Kopf entscheidend.

Dazu meine Fragen

1     Wird dem Bruttonationaleinkommen bei Anstellungsentscheidungen der Liechtenstei­nischen Landesverwaltung Beachtung geschenkt?

  1. Wie viele nicht in Liechtenstein wohnhafte Personen (ausgenommen Botschafts­angestellte) wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 sowie 2017 bis und mit September, fest bei der Landesverwaltung angestellt?
  2. Wie hoch ist aktuell die monatliche ins Ausland exportierte Bruttolohnsumme der in Antwort zu Frage 2 erwähnten Personen gesamt?
  3. Was sind Gründe warum Stellen in der Verwaltung nicht an in Liechtenstein wohnhafte Personen vergeben werden können?
  4. Gemäss Artikel 11 Polizeigesetz (PolG) dürfen im Grundsatz nur liechtensteinische Staatsbürger in die Landespolizei aufgenommen werden. Wäre eine zukünftige Ausdehnung dieser Bestimmung auf die gesamte Verwaltung für Personen mit hoheitlichen Aufgaben beziehungsweise Funktionen rechtlich möglich?

Antwort:

Zu Frage 1:

Nein, bei den Anstellungsentscheidungen ist das Qualifikationsprinzip massgebend. Die Anstellung erfolgt aufgrund der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidaten. Bei gleicher Qualifikation werden Personen mit liechtensteinischer Staatsbürgerschaft respektive Inländer bevorzugt.

Zu Frage 2:

In den Jahren 2014 bis September 2017 wurden 41 Personen fest angestellt, welche ihren Wohnsitz nicht in Liechtenstein haben. Von diesen 41 Personen besitzen 11 Personen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft.

Zu Frage 3:

Die monatliche Bruttolohnsumme der 41 im Ausland wohnhaften Mitarbeitenden beträgt CHF 307‘600.

Zu Frage 4:

Wie bereits in Antwort 2 erwähnt, ist bei den Anstellungsentscheidungen das Qualifikationsprinzip massgebend. Sofern die inländischen Kandidaten die fachlichen und/oder persönlichen Eignungskriterien nicht erfüllen, werden die Stellen in der Verwaltung an nicht in Liechtenstein wohnhafte Personen vergeben.

Zu Frage 5:

Die entsprechenden Bestimmungen der Anstellungsvoraussetzungen sind bereits im Staatspersonalgesetz Art. 10 und der Staatspersonalverordnung Art. 6 enthalten. Es besteht somit kein Handlungsbedarf.