Seit 2004 unveränderte Zahl
an Richterstellen
Vaduz / Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. September 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer Richterstelle beim Fürstlichen Landgericht zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit reagiert sie auf die zunehmende Anzahl und Komplexität der Verfahren beim Landgericht.
Ein effizientes Verfahrensrecht und zeitgemässe Regelungen sind wesentliche Bestandteile eines modernen Justizwesens. Verfahren müssen schnell und kostengünstig geführt werden können, um den Zugang zum Rechtssystem zu vereinfachen und Rechtssicherheit zu garantieren. Gleichzeitig ist aber auch die inhaltliche Qualität der Entscheidungen zu gewährleisten.
„Damit wir diesen Anspruch erfüllen können, müssen nicht zuletzt die personellen Kapazitäten stimmen“, sagt Aurelia Frick. Derzeit bestehen beim Landgericht 14 Landrichterstellen. Eine Zahl, die seit 2004 unverändert ist, obwohl die Anzahl und Komplexität der Verfahren in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Eine im vergangenen Jahr beim Landgericht durchgeführte externe Prüfung hat dringenden Nachholbedarf bei den Personalressourcen festgestellt, um den aktuellen Arbeitsaufwand zeitnah bewältigen zu können. „Die Erwartungen gegenüber der Justiz sind hoch“, beobachtet die Justizministerin. „Eine Aufstockung um eine Richterstelle ist deshalb notwendig.“