Finanzierung der Alterspflege – Handlungsbedarf und Lösungsansätze

Die Pflegebedürftigkeit von Frauen und Männern, insbesondere ab 80 beziehungsweise 85 Jahren, nimmt zu. Mittlerweile ist in der Schweiz jede dritte Person über 85 Jahre mittel bis schwer pflegebedürftig.

Vorschlag Stiftung Zukunft.li: Einführung eines vererbbaren Pflegekapitals

 

Die Stiftung Zukunft.li veröffentlicht eine Publikation zu den Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Finanzierung der Kosten für die Pflege und Betreuung von alten Menschen. Zur Entlastung zukünftiger Steuerzahler und der Krankenkassenprämien stellt Zukunft.li die Einführung eines vererbbaren Pflegekapitals zur Diskussion.

Wir werden immer älter und damit steigt der Anteil der betagten Menschen an der Bevölkerung stetig an. Vor allem aber werden die grossen Babyboomer-Jahrgänge der 1960er in den nächsten Jahren zu einer deutlichen Veränderung in der Altersstruktur führen. Die damit verbundenen Konsequenzen für die Finanzierung der Alterspflege waren Anlass für die Stiftung Zukunft.li, die Thematik ergebnisoffen und vertieft zu analysieren.

Verdoppelung der Anzahl Menschen über 80 Jahre bis 2030

Liechtenstein befindet sich in Bezug auf die demografische Entwicklung in einer vergleichbaren Situation wie seine Nachbarstaaten. Allerdings ist der Anteil der Menschen in hohem Alter aktuell tiefer als in der Schweiz und in Österreich. Langfristig gehen die Szenarien aber von vergleichbaren Bevölkerungsanteilen der über 80-Jährigen aus. Gemäss dem Bevölkerungsszenario „Trend“ des Amts für Statistik wird sich der Anteil der Personen im Alter 80+ von heute 3.5% bis 2030 verdoppeln und sich bis 2050 auf annähernd 12% verdreifachen.

Komplexe Finanzierungsstruktur

Neben der Pflege durch die Familie erfolgt die Betreuung und Pflege heute hauptsächlich durch den stationären Aufenthalt in Pflegeheimen, ambulant durch Familienhilfeorganisationen und zunehmend mittels einer 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Betreu­ungspersonen. Die Betreuungs- und Pflegekosten für Menschen ab 65 Jahren beliefen sich 2015 auf rund CHF 43 Mio. pro Jahr. Über 62% der Kosten trägt die öffentliche Hand mit direkten Beiträgen an die Leistungserbringer und indirekt durch Transferzahlungen an die Leistungsempfänger. Die Krankenkassen und damit die Prämienzahler übernehmen rund 17%, die Klientinnen und Klienten einen Finanzie­rungsanteil von 21%.

Effizienzpotenzial bei Unterstützungsleistungen

Verschiedene Transferzahlungen des Staates verfolgen mit der Unterstützung von betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen das gleiche Ziel, werden aber von unterschiedlichen Organisationen nach verschiedenen Regeln ausgerichtet. Durch die inhaltliche und organisatorische Koordination könnte die Ausrichtung staatlicher Leistungen effizienter und zielgerichteter erfolgen.

Kostenwachstum ist vorprogrammiert

Alleine durch die Zunahme der Anzahl Menschen in hohem Alter werden die Kosten mit den heutigen Strukturen bis 2030 um durchschnittlich 4.8% pro Jahr ansteigen. Wird zusätzlich nur eine 1%ige Steigerung der Kosten pro Jahr unterstellt, ist bis 2030 bereits mit einem jährlichen Wachstum von durchschnittlich 5.8% zu rechnen. Um in diesem Fall den zusätzlichen Kostenanteil der öffentlichen Hand finanzieren zu können, müsste die Mehrwertsteuer um 3%-Punkte angehoben oder die Vermö­gens- und Erwerbssteuer um 40% erhöht werden. Wenn zukünftige Altersgeneratio­nen in der gleichen Qualität wie heute unterstützt und kommende Generationen nicht ausserordentlich stark belastet werden sollen, besteht somit punkto Finanzierung dringender Handlungsbedarf.

Transparente Abgeltung der Versorgungspflicht im ambulanten Bereich

Die öffentliche Hand unterstützt heute ambulante Pflege und Betreuung der Familienhilfeorganisationen durch finanzielle Beiträge. Diese sind im Gegenzug zu einer umfassenden Versorgung aller Einwohnerinnen und Einwohner verpflichtet (Grundversorgung). Allerdings verhindert diese Subventionierung weitgehend, dass private Organisationen oder selbstständige Privatpersonen mit konkurrenzfähigen Preisen auf dem Markt auftreten können. Die Möglichkeiten zur optimalen Ausschöpfung der personellen Ressourcen sollten angesichts der aufgezeigten Entwicklung jedoch nicht beschränkt, sondern vielmehr breit genutzt werden. Zukunft.li empfiehlt deshalb eine transparente Abgeltung der Versorgungspflicht an die entsprechenden Organisationen und damit die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen.

Individuelles, vererbbares Pflegekapital als Finanzierungsvorschlag

Das heutige System bietet wegen der hohen direkten und indirekten Subventionierung durch die öffentliche Hand kaum Anreize, für Betreuung und Pflege im Alter vorzusorgen. Hier setzt der Vorschlag eines individuellen Pflegekapitals an. Zukunft.li greift damit einen Vorschlag der Schweizer Denkfabrik Avenir Suisse auf. Durch das verpflichtende Sparen ab einem bestimmten Lebensjahr (z.B. ab 45 oder 50 Jahren) bis zum Eintritt des Betreuungs- oder Pflegefalls wird mit einer monatlichen Prämie ein individuelles Pflegekapital angespart. Die dann anfallenden Kosten werden mit dem Pflegekapital finanziert. Ist dieses aufgebraucht und stehen für die weitere Finanzierung keine eigenen Einkommen oder Vermögenswerte zur Verfügung, kom­men öffentliche Unterstützungsleistungen zum Einsatz. Dasselbe gilt für Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, ein Pflegekapital aus ihren Einkommen aufzu­bauen.

Ist das gesamte oder ein Teil des Pflegekapitals bei Ableben der Person noch vorhanden, wird es vererbt. Es bestehen also keine Solidaritäten im System – weder von Jung zu Alt noch von nicht Pflegebedürftigen zu Pflegebedürftigen. Diese Vorgehensweise bietet neben anderen Faktoren auch einen finanziellen Anreiz für Angehörige, nach Möglichkeit eigene Betreuungsleistungen zu erbringen.

Die öffentliche Hand wie auch die Krankenkassen werden auch mit diesem System weiterhin Finanzierungsbeiträge leisten müssen. Allerdings stärkt jeder so zweckgebunden eingesetzte Franken die Eigenverantwortung der Einzelnen und entlastet zukünftige Generationen zumindest teilweise.

Entscheidungen nicht auf lange Bank schieben

Das skizzierte System benötigt eine lange Anlaufzeit. Wenn die Politik die
Empfehlungen von Zukunft.li aufnimmt, sollte der politische Prozess angesichts der grossen 1960er-Jahrgänge zügig angegangen werden. Neben den Kriterien für die Befreiung von der Sparpflicht sind diverse weitere Regelungen zu treffen. In jedem Fall ist die Politik gefordert, die Frage zu beantworten, wie die Finanzierung von Betreuungs- und Pfle­gekosten in den nächsten 30 Jahren erfolgen soll.

 

Detaillierte Informationen zur Studie
finden Sie unter
www.stiftungzukunft.li

 

Zukunft.li

Die Stiftung Zukunft.li engagiert sich als liberaler Think-Tank für die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entwicklung des Standorts Liechtenstein. Die 2014 gegründete Organisation ist unabhängig und transparent, sie finanziert sich aus Stiftungs- und Förderbeiträgen.