Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht
Eine der zentralen Aufgaben des Zivilprozesses ist, „Rechtsfrieden“ zwischen den Parteien herzustellen. Ein wesentliches Mittel zur Erreichung dieses Ziels stellt ein möglichst einfaches, rasches und kostengünstiges Verfahren dar. Dieser Anforderung vermag die geltende, aus dem Jahre 1912 stammende und damit mehr als hundert Jahre alte Zivilprozessordnung nicht mehr in allen Belangen zu genügen.
Als Schwerpunkte der Reform können vor allem die Einschränkungen der Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Landgerichts sowie von Berufungsentscheidungen des Obergerichts, die Änderungen im Verfahren zur Auferlegung einer Prozesskostensicherheitsleistung, die Abschaffung der grundsätzlichen Notwendigkeit zur Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die Erhöhung der Bagatellgrenze von CHF 1’000.– auf CHF 5’000.– sowie die Schaffung der Möglichkeit zur Stellung eines Fristsetzungsantrags bei Säumigkeit eines Gerichts genannt werden.
Darüber hinaus werden im Vernehmlassungsbericht diverse Änderungen im Bereich des Beweisverfahrens (vor allem die Beseitigung der Subsidiariät der Parteienvernehmung, Änderungen im Bereich des Sachverständigenbeweises, Nutzung der Videokonferenztechnologie) vorgeschlagen. Die gegenständliche Reform wird zudem dazu genutzt, einzelne Bestimmungen an die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gerichtspraxis anzupassen.
„Die vorgeschlagenen Neuerungen zielen darauf ab, ein effizientes, möglichst bürgernahes und zweckmässiges Zivilverfahren zu schaffen, welches den heutigen Anforderungen entspricht“, teilte Justizministerin Aurelia Frick anlässlich der Verabschiedung des Vernehmlassungsberichts mit. Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur, Generalsekretariat.