Die Präsidentin der Liechtensteiner Ärztekammer, Frau Dr. Ruth Kranz-Candrian, ist vom Vorwurf der „Überarztung“ durch das Liechtensteiner Obergericht freigesprochen worden. Schon im August hat sich das Schiedsgericht in allen Punkten gegen die Klage des Krankenkassenverbandes (LKV) ausgesprochen. Damit war der LKV nicht einverstanden und Berufung beim Obergericht eingelegt.
Nun hat das Obergericht das Urteil in vollem Umfang bestätigt und alle Vorwürfe gegen Dr. med. Ruth Kranz-Candrian als unbegründet zurückgewiesen. Frau Kranz wurde vorgeworfen in den Jahren 2010 und 2011 zu viel Honorare abgerechnet, resp. Patienten „überarztet“ zu haben.
Es ist das Tagesgespräch im Lande. Die Leute können nicht verstehen, dass Regierung/Krankenkassenverband, eine verdiente Ärztin dermassen mit der Staatsmacht fertig machen will. Es bleibt nur zu hoffen, dass bei den Koalitionsgesprächen nicht wieder desselben wie bisher für das Gesundheitsressorts verantwortlich sein werden. Das wäre ein Affront gegenüber der Öffentlichkeit.