Vorsorgliche Massnahmen gegen die Vogelgrippe bis Ende März 2017 verlängert

Bild: Pictures Alliance, Frankfurt/Main (Image)

Medien-Mitteilung des Veterinäramtes

Vaduz  – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Januar 2017 die seit letztem Herbst geltenden vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest bis 31. März 2017 verlängert. Die gleichlautende Verordnung war ursprünglich auf den 31. Januar 2017 befristet.

Die Verlängerung der Massnahmen erfolgt parallel zum Vorgehen in der Schweiz. Dort gelten auf der Grundlage einer Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die gleichen Bestimmungen. Die Verlängerung der Prophylaxemassnahmen wurde notwendig, nachdem das Vogelgrippe-Virus vom Stamm H5N8 in allen Ländern Westeuropas immer noch weit verbreitet ist.

In vielen Ländern, so z.B. in Österreich, Ungarn, Italien und auch in Grossbritannien sind Bestände von Nutzgeflügel erkrankt. Bei Wild- und Nutzgeflügel führt der Erreger zu einer meist tödlich verlaufenden Atemwegserkrankung. Das Virus ist hoch kontagiös und die Gefahr der Ansteckung von Nutzgeflügelherden ist auch bei uns nach wie vor erheblich.

Die Geflügelhalter müssen daher weiterhin ihre Tiere so füttern und tränken, dass die Futter- und Tränkestellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Des Weiteren müssen Gänse- und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden.

In Geflügelhaltungen müssen zudem Hygienemassnahmen wie im Seuchenfall (Kleider- und Stiefelwechsel vor dem Betreten eines Geflügelstalls, Benutzung einer Desinfektionswanne, Händedesinfektion, Besucherverbot) eingehalten werden und Märkte, Ausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit bzw. für Geflügel sind noch bis Ende März 2017 verboten.

 

 

 

 

 

 

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen Peter Malin, Leiter T +423 236 73 20