Gilt für Patienten
OKP-konforme Rechnung an meinen Krankenversicherer
Mit dem 01.01.2017 ist das neue Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten. Somit sind ärztliche Leistungen in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss Tarifsystem TARMED mit dem Taxpunktwert CHF 0.83 abzurechnen. So steht es beim LKV online.
Die liechtensteinischen Krankenversicherer haben allen OKP-Ärztinnen und Ärzten angeboten, sich bis zum 23. Dezember 2016 zu erklären, ob sie mit Wirkung ab dem 1.1.2017 aus der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) austreten. Kein bisheriger OKP-Arzt hat seinen OKP-Vertrag gekündigt.
Mit diesem Schreiben beauftrage ich daher meinen Arzt/meine Ärztin gegenüber meiner Krankenversicherung gesetzes- bzw. OKP-konform abzurechnen und mich gleichzeitig vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.
Name: _____________________
Ort und Datum: ______________________
—————————————————————————————————–
PS
Dieses Formular kann von der Homepage des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) abgerufen werden.(Die Red.)