Fragen zu PUK, zu Einbrüchen in FL und Personal
Kleine Anfrage: des Abg. Thomas Rehak an den Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Thema: Die Rechtsberatung der Regierung im Zusammenhang mit der Post-PUK.
Frage:
Die Regierung hat sich durch Rechtsanwalt Dr. Peter Wolff in Sachen PUK beraten und vertreten lassen. Dr. Peter Wolff hat die Stellungnahme der Regierung an die PUK verfasst und in diesem Zusammenhang vermutlich noch weitere Aufgaben erledigt.
- Mit welchen Aufgaben im Zusammenhang mit der PUK wurde Dr. Peter Wolff betraut??
- Wie viele Stunden hat Dr. Peter Wolff für diese Aufgaben aufgewendet?
- Wie hoch waren die gesamten Kosten für diese Aufträge?
- Weshalb hat sich die Regierung für Dr. Peter Wolff entschieden, der gleichzeitig auch noch einen Verwaltungsrat vertreten hat?
- Sieht die Regierung im Zusammenhang mit allfälligen Verantwortlichkeitsklagen darin ein Interessenkonflikt?
Antwort:
Zu Frage 1:
Die Regierung hat mit Beschluss vom 1. März 2016 Rechtsanwalt Dr. Peter Wolff mandatiert, die Interessen der Regierung in der PUK zur Liechtensteinischen Post AG zu vertreten. Weiters wurde Dr. Peter Wolff beauftragt, rechtliche Abklärungen betreffend Geltendmachung von Haftungsansprüchen vorzunehmen, wie es im Wortlaut des Beschlusses weiter heisst. In Ergänzung zum zitierten Regierungsbeschluss wurde die Mitarbeiterin von Peter Wolff, Frau MLaw Sara Näff, mit Beschluss vom 8. März 2016 als Vertreterin von Dr. Peter Wolff ernannt, um eine vollständige Teilnahme einer Regierungsvertretung an allen PUK-Anhörungen sicherzustellen.
Zu Frage 2:
Dr. Peter Wolff hat für diese Aufgaben 94 Stunden aufgewendet, seine Mitarbeiterin Frau MLaw Sara Näff 12 Stunden.
Zu Frage 3:
Die gesamten Kosten für diese Aufträge beliefen sich auf CHF 55.324,84.
Zu Frage 4:
Rechtsanwalt Dr. Peter Wolff wurde ausgewählt, weil er einerseits schon in anderen Fällen als Vertreter der Regierung beauftragt wurde und deshalb Erfahrung in diesem Bereich mitbringt und andererseits weil er in seiner Zeit als Landtagsabgeordneter selbst einmal Vorsitzender einer Parlamentarischen Untersuchungskommission gewesen war und deshalb die Abläufe und Spezifitäten einer solchen Kommission kennt.
Zu Frage 5:
Die Regierung sieht keinen Interessenkonflikt darin, dass Herr Dr. Peter Wolff auch ein ehemaliges Mitglied des Verwaltungsrats der Post AG, das von 2007 bis 2011 im Amt war, gegenüber der PUK vertreten hat.
Kleine Anfrage: des Abg. Elfried Hasler an den Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Thema: Einbrüche in Liechtenstein
Die Zahl der Wohnungseinbrüche hat in Deutschland in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Laut jüngsten Medienberichten will der deutsche Justitzminister Wohnungseinbrüche daher künftig härter bestrafen und beabsichtigt in den nächsten Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dabei sollen Einbrecher künftig in jedem Fall mit mindestens sechs Monaten bestraft werden. Die CDU/CSU Regierungsfraktion fordert gar eine Mindeststrafe von zwölf Monaten.
Gemäss Kriminalstatistik lag die Zahl der Einbruchdiebstähle auch in Liechtenstein in den letzten zwei Jahren auf einem relativ hohen Niveau.
In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:
- Wie hat sich die Zahl der Einbruchdiebstähle in Liechtenstein in den letzten zehn Jahren entwickelt und ist ein Trend erkennbar?
- Wie hat sich die Aufklärungsquote in dieser Zeitspanne entwickelt?
- Welche Mindest- und Höchststrafen sieht das liechtensteinische Gesetz für Einbruchdiebstähle vor?
- Betrachtet die Regierung das heutige Strafmass als angemessen oder sind auch in Liechtenstein Überlegungen, ähnlich derer in Deutschland, angezeigt oder bereits im Gange?
Antwort:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der Einbruchdiebstähle in den Jahren 2006 bis 2016 bewegte sich in einer Spannbreite von ca. 111 und ca. 221 Tatbeständen. Der Zehn-Jahres-Vergleich verdeutlicht, dass es immer wieder zu einer Zunahme und dann wiederum zu einer Abnahme bei den Einbruchdiebstählen gekommen ist (so genannte „Wellenbewegung“). Der Höchstwert wurde im Jahre 2014 erreicht, wobei dieser Wert etwa gleich hoch war wie derjenige aus dem Jahr 2009. Es ist somit kein Trend feststellbar, welcher eine generelle Zu- bzw. Abnahme bei den Einbruchdiebstählen in Liechtenstein belegen lässt.
Zu Frage 2:
Analog der Entwicklung der Tatbestände unterlag auch die Aufklärungsquote in den Jahren 2006 bis 2015 enormen Schwankungen (zwischen ca. 16% bis ca. 39%). Die Aufklärungsquote wird massgeblich dadurch beeinflusst, ob tatverdächtige Personen oder Gruppierungen ausgeforscht werden können, denen mehrere Einbruchdiebstähle in Liechtenstein zugeordnet werden können (so genannte „Einbruchserien“). Daher ist eine professionelle Spurensicherung am Tatort ein zentrales Element für den Erfolg bei der Ausforschung der zumeist ausländischen Täter.
Zu Frage 3:
Wer einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen (§ 129 StGB). Wer hingegen einen Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen (§ 130 StGB).
Zu Frage 4:
Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe zur Evaluation des österreichischen Strafrechtsänderungsgesetzes 2015 hat in ihrem Zwischenbericht zu Handen der Regierung den Nachvollzug von Änderungen der §§ 129 und 130 des österreichischen Strafgesetzbuches in der Fassung nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 vorgeschlagen. Der Einbruch in Wohnstätten wäre demnach strenger sanktioniert als etwa der Einbruch in unbewohnte Objekte, wie z.B. Lagerhallen. Der Strafrahmen für Einbruchdiebstähle in unbewohnte Objekte nach § 129 Abs. 1 beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre, während der Strafrahmen für Einbrüche in Wohnstätte nach Abs. 2 dieser Bestimmung sechs Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe beträgt. Somit ist bei Einbruchdiebstählen in Wohnstätten eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorgesehen. Bei gewerbsmässigen Einbruchdiebstählen in eine Wohnstätte oder bei Einbruchdiebstählen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung erhöht sich der Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Um auch hier wieder eine Kongruenz zur österreichischen Rezeptionsvorlage herzustellen, hat die Arbeitsgruppe einen Nachvollzug dieser Änderungen des österreichischen Strafgesetzbuches empfohlen. Die Regierung hat die Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Vernehmlassungsberichtes beauftragt.
In Deutschland beträgt der Strafrahmen bei einem Einbruchdiebstahl in eine Wohnung nach § 243 Abs. 1 Ziff. 3 des deutschen StGB Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahre. Die Grundstrafdrohung ist somit in Deutschland bei Einbruchdiebstahl in eine Wohnung höher als in Liechtenstein und Österreich. Wird aber ein Einbruchdiebstahl in Liechtenstein gewerbsmässig oder im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verübt, ist die Strafdrohung in Liechtenstein nach geltender Rechtslage und nach dem Nachvollzug der österreichischen Strafrechtsreform aus dem Jahr 2015 Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre und somit annähernd gleich wie derzeit in Deutschland.
Aktuell ist in Deutschland geplant, die Möglichkeit der Qualifizierung als minder schwerer Fall bei Wohnungseinbruchdiebstählen aufzuheben. In minder schweren Fällen beträgt das Strafmass lediglich Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Damit ist bei Wohnungseinbruchdiebstählen keine Unterschreitung des in § 244 Abs. 1 normierten Strafrahmens von sechs Monaten bis zehn Jahren mehr möglich.
Kleine Anfrage: des Abg. Thomas Rehak an den Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer
Thema: Liechtenstein Marketing
Frage:
Am 14. November berichteten die Landeszeitungen, dass der Geschäftsführer Liechtenstein Marketing verlässt. Ein paar Tage später wurde verkündet, dass sich vier von sieben Verwaltungsräten, darunter der Verwaltungsratspräsident, keiner zweiten Amtszeit stellen werden. Am 21. November berichteten die Zeitungen dass der Regierungschefstellvertreter die Strukturen für Liechtenstein Marketing erhalten will. Allerdings soll die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von sieben auf fünf reduziert werden. Weiter heisst es von Seiten der Regierung: Die zwei somit frei werdenden Verwaltungsräte werden noch in diesem Jahr ernannt werden und der Rekrutierungsprozess laufe aktuell.
Hierzu meine Fragen:
- Seit wann weiss die Regierung, dass vier der sieben Verwaltungsräte nicht mehr zur Verfügung stehen?
- Wann und für wie lange waren die offenen VR-Mandate auf staatskalender.li ausgeschrieben?
- Hält die Regierung die Ausschreibungspraxis auf staatskalender.li für ein ausreichend transparentes Vorgehen?
- Sind die beiden Mandate schon vergeben und wenn ja, ist der Entscheid dazu bereits gefallen?
- Spricht die Regierung Wunschkandidaten direkt an oder verhält sie sich passiv und verlässt sich auf Bewerbungen auf die Inserate auf staatskalender.li?
Antwort:
Zu Frage 1:
Die Mandatsperiode des bestehenden Verwaltungsrates von Liechtenstein Marketing läuft per Ende Dezember 2016 aus. Aufgrund dieses Umstandes hat sich das zuständige Regierungsmitglied mittels Schreiben vom 26. August 2016 an die jetzigen Mitglieder des Verwaltungsrates gewandt und angefragt, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen. Am 19. September 2016 hat sodann eine Besprechung zwischen den Mitgliedern des Verwaltungsrates und dem Ministerium stattgefunden, an welcher die Mitglieder erneut angefragt wurden, ob sie für eine weitere Mandatsperiode zur Verfügung stehen würden. Im Rahmen dieser Besprechung zeigte sich, dass nicht mehr alle Mitglieder für eine weitere Amtszeit zur Verfügung stehen, im Nachgang zur Besprechung haben sodann alle Verwaltungsratsmitglieder schriftlich mitgeteilt, ob sie noch einmal für 4 Jahre zur Verfügung stehen oder nicht.
Zu Frage 2:
Das zuständige Ministerium hat sich aufgrund der gemachten Erfahrungen bei anderen staatsnahen Betrieben entschlossen, auch bei Liechtenstein Marketing den Verwaltungsrat auf 5 Mitglieder zu reduzieren. Die dadurch noch zwei zu besetzenden Mandate waren vom 14. – 31. Oktober 2016 auf staatskalender.li ausgeschrieben.
Zu Frage 3:
Die bisherigen Erfahrungen mit der Ausschreibung von Mandaten der strategischen Führungsebene auf der Homepage www.staatskalender.li sind überwiegend positiv.
Zu Frage 4:
Bezüglich der Besetzung der zwei Verwaltungsratsmandate hat die Regierung noch keine Entscheidung getroffen. Derzeit finden entsprechende Gespräche mit möglichen Kandidatinnen und Kandidaten statt. Die Regierung wird den neuen Verwaltungsrat noch in diesem Jahr bestellen.
Zu Frage 5:
Der Rekrutierungsprozess beinhaltet einerseits die Prüfung der aufgrund der Ausschreibung auf www.staatskalender.li eingegangenen Bewerbungen und andererseits auch die Anfrage von Personen, welche den definierten Anforderungen nach Ansicht der Regierung entsprechen. Letzteres ist insbesondere dann notwendig, wenn keine oder nicht zufriedenstellende Bewerbungen über die Ausschreibung auf www.staatskalender.li eingehen.
(wird fortgesetzt)