Der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) bittet in einem Schreiben alle OKP-Ärzte bis zum 23. Dezember mitzuteilen, ob sie weiterhin in der OKP tätig sein werden. Damit will der LKV Klarheit für die Versicherten schaffen.
Er schreibt in der Mitteilung, dass OKP-Vertragspartner der jeweilige Arzt und nicht die Ärztekammer sei. Dieser könne seinen OKP-Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr , erstmals per 30. Juni 2017 kündigen. In dieser Zeit ist die freie Stelle nachzubesetzen. Angesichts der aktuellen Situation verzichtet der LKV aus Kulanz und ohne jegliches Präjudiz auf die Einhaltung der Kündigungsfrist.
Am 1. Januar 2017 müssen die Versicherten wissen, ob der behandelnde Arzt ein OKP-Arzt oder ein Nicht-OKP-Arzt ist, da OKP-Ärzte auch weiterhin direkt mit den Krankenkassen abrechen können, heisst es in der Mitteilung des Verbandes weiter. Darüber hinaus hat der LKV aufgrund des KVG die Aufgabe, gemeinsam mit der Ärztekammer die OKP-Bedarfsstellen zu vergeben, und damit eine Mitverantwortung für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Lande zu sorgen. Der LKW wird auf Jahresanfang die in der OKP tätigen Ärzte öffentlich bekannt geben.
Der LKW vertritt gestützt auf die ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tretenden Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes die Rechtsauffassung, dass sowohl der Tarifvertrag als auch die einzelnen OKP-Verträge der Ärzte gültig bleiben. Ärzte, welche ihren Vertrag nicht explizit kündigen, sind ab 1. Januar 2017 weiterhin in der OKP tätig und rechnen direkt mit den Krankenkassen (tiers payant) im neuen Tarifsystem TARMED ab.