Bestellung eines Amtsleiters/Anfrage-Beantwortung des Regierungschefs

Regierungschef Adrian Hasler ist ein Befürworter der "Token-Ökonomie".

 

Beantwortung Kleiner Anfragen Landtagssitzung: 02.- 04.November 2016

Anfrage: DU-Abg. Erich Hasler

Thema: Ernennung des neuen Personalchefs des Amts für Personal und Organisation kurz APO

Antwort: Regierungschefs Adrian Hasler

Fragen des Abgeordneten Erich Hasler

Wie man aus den Landeszeitungen erfahren konnte, hat das Amt für Personal einen neuen Amtsleiter. Es ist der bisherige Stellvertreter der diese Position bekommen hat. Dagegen ist nichts einzuwenden, da der bisherige Stellvertreter offensichtlich die Qualifikationen für diese Stelle mitbringt. Auch hat diese Wahl sicherlich den Vorteil, dass eine Person zum Zug kommt, die die ganze Organisation schon kennt. Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, warum überhaupt die Stelle des Amtsleiters ausgeschrieben wurde, wenn intern bereits eine geeignete Person vorhanden ist.

  1. Wie viele interne und externe Bewerber gab es insgesamt für diese Stelle und wie viele kamen in die engere Auswahl?
  2. Wenn im Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle des Amtsleiters eine externe Firma eingeschaltet wurde, wie hoch waren deren Kosten?
  3. Wird nun die Stelle des Amtsleiters-Stellvertreter ausgeschrieben?
  4. Könnte man zukünftig das Prozedere vereinfachen und Kosten sparen, wenn zunächst die internen Bewerber auf Eignung geprüft werden, bevor die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird? Im Sinne einer Karriereplanung sollte dies möglich sein. Auch besteht ja die Gefahr, dass man Bewerber verärgert, wenn sie feststellen müssen, dass am Ende des Tages der interne Bewerber ausgewählt wurde.

Antwort:

Zu Frage 1:

Auf die Ausschreibung der offenen Stelle für die Leitung des Amts für Personal und Organisation haben sich elf Kandidaten beworben, davon kamen drei Kandidaten in die engere Auswahl.

Zu Frage 2:

Die Kosten für die externe Begleitung durch ein Personalselektions-Unternehmen belaufen sich auf 8‘100 CHF. Zusätzlich wurden zwei Kandidaten in ein Assessment geschickt, für welches rund 19‘000 CHF aufgewendet wurden.

Zu Frage 3:

Die freiwerdende Stelle des Abteilungsleiters wird ausgeschrieben. Ebenfalls wird zu gegebener Zeit ein Kadermitglied des APO die Funktion des Amtsleiter-Stellvertreters übernehmen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine vollamtliche Stelle, sondern um eine Zusatzaufgabe.

Zu Frage 4:

Mit Bericht und Antrag 2014/87 hat die Regierung die Aufhebung der zwingenden Ausschreibung von Amtsleiterstellen beim Landtag in jenen Fällen beantragt, in denen geeignete interne Bewerber für die Stelle in Frage kommen. Der Landtag hat sich jedoch für den Beibehalt der bestehenden Bestimmung ausgesprochen. Somit müssen offene Stellen für Amtsstellenleiter zwingend ausgeschrieben werden. Alle Kandidaten werden nach denselben Kriterien beurteilt. Im Selektionsverfahren gilt immer das Qualifikationsprinzip in Bezug auf die Anforderungen der zu besetzenden Stellen.