Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2015 den Bericht und Antrag zuhanden des Landtags betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrags an die Universität Liechtenstein für die Jahre 2017 – 2019 verabschiedet. Dieser wird im Dezember dieses Jahres dem Landtag vorgelegt werden.
„Mit der Universität Liechtenstein verfügt unser Land über eine Bildungs- und Forschungsinstitution, welche sich mit Fragen von nationaler, regionaler und internationaler Bedeutung in den Bereichen Wirtschaft sowie Architektur und Raumentwicklung auseinandersetzt“, schreibt die Regierung in einer Aussendung. Um die Attraktivität des Angebots in Lehre und Forschung zu optimieren, hat die Universität in den letzten Monaten ihre Strategie überarbeitet.
Die Universität richtet ihr Aus- und Weiterbildungsangebot demnach verstärkt auf die Bedürfnisse der Liechtensteiner Wirtschaft und Gesellschaft aus. Dieses wird um weitere für Liechtenstein wichtige betriebswirtschaftliche Kompetenzbereiche ausgebaut, welche in engem Austausch mit der regionalen Wirtschaft entwickelt werden und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv sein sollen. Mit den neuen Angeboten wird die Universität auch die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie erleichtern.
Für die Universität Liechtenstein ist eine langfristige und verlässliche Planungsperspektive essentiell. Der Antrag der Regierung geht deshalb von einer Finanzierung in bisheriger Höhe aus, das heisst CHF 13.8 Mio. für die konsekutiven Studiengänge (Bachelor-, Master- und Doktoratsstufe), die Weiterbildungsstudiengänge, Forschung, Mieten, Betrieb und Unterhalt sowie CHF 1 Mio. für den Forschungsförderungsfonds.