Nach jahrelangem Stillstand im Casino-Streit werden die Karten neu gemischt: Die Regierung hat am 3. November 2015 die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie weiterer Gesetze zu Handen des Landtags genehmigt. Kernpunkt ist eine Änderung des Bewilligungsverfahrens: Anstelle einer Konzession soll künftig eine Polizeibewilligung reichen.
Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Zulassungssystems im Bereich der Spielbanken soll das bisher bestehende Verhinderungspotential durch Rechtsstreitigkeiten vermindern: Anstelle einer Konzession benötigen Spielbankenbetreiber neu eine Polizeibewilligung. Mit diesem Wechsel zum Polizeibewilligungssystem fällt das bisherige sehr komplexe und damit für Rechtsstreitigkeiten anfällige Auswahlverfahren (Konzession) unter mehreren Gesuchstellern dahin. Jedes Gesuch wird im neu vorgeschlagenen System in einem eigenen Verfahren behandelt und steht nicht mehr in Konkurrenz zu den anderen Gesuchen.
Weiterhin strenge Voraussetzungen
Auch wenn durch den Wechsel zum Polizeibewilligungssystem das Zulassungssystem vereinfacht wird, so bleiben die Zugangsvoraussetzungen für die Betreiber unverändert hoch, betont die Regierung. Wer Geldspiele betreiben will, muss insbesondere einen sicheren, ordnungsgemässen und transparenten Spielbetrieb gewährleisten können, über genügend Eigenmittel verfügen, deren rechtmässige Herkunft nachweisen, einen guten Leumund haben und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Gesuchsteller müssen ausserdem ein Sicherheits-, ein Sozial- und ein Sorgfaltspflichtkonzept vorlegen. Die Regierung kann auf Verordnungsebene die Kontrollanforderungen konkretisieren.
Zwei Behörden garantieren eine starke Aufsicht
Die Aufsicht über Spielbanken wird von zwei Behörden wahrgenommen: Die Finanzmarktaufsicht ist für die Überwachung und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständig; das Amt für Volkswirtschaft ist für
die übrigen Aufsichtsaufgaben verantwortlich. Das Amt für Volkswirtschaft wird mit dem Wechsel zum Polizeibewilligungssystem neu auch für die Erteilung oder den Entzug einer Spielbankenbewilligung zuständig sein.Beschwerdeinstanz soll weiterhin die Regierung sein.
Angemessene Erhöhung der Geldspielabgabe
Im Bericht und Antrag wird schliesslich eine angemessene Erhöhung des minimalen Abgabesatzes von 12.5 % auf 17.5 % vorgeschlagen. Der maximale Abgabesatz soll unverändert bei 40 % belassen werden.
Keine Veränderungen bei Online-Glückspielen, Lotterien und Wetten Entgegen den Absichten im Vernehmlassungsentwurf hält die Regierung im Bereich der Online-Glückspiele und der Lotterien und Wetten an der bisherigen restriktiven Rechtslage fest.