Zum Kommentar von Doris Quaderer im Volksblatt
Zu ihrem Kommentar vom 21. November gönnt sich Frau Doris Quaderer vom Volksblatt den Titel „grössere Sorgfalt in Leserbriefspalten“. Sie selber hätte beschlossen einzelne Leserbriefe gar nicht mehr zu veröffentlichen. Über das „Warum“ schweigt sie sich aus und zitiert dafür den Schweizer Presserat. Dann meint sie noch, dass das Volksblatt Leserbriefe auch weiterhin sehr grosszügig veröffentlichen wird und schenkt ihrem eigenen Bewusstsein eine gehörige Portion Anerkennung. Den Vergleich mit der Reichskristallnacht, den sich Herr Gruber aus Feldkirch durch seinen sehr ketzerischen Leserbrief gegenüber Herrn Urs Kindle aus Mauren gefallen lassen musste, scheint sie irgendwie nicht richtig verstanden zu haben. War wohl etwas zu intellektuell. Zum Schluss ihres Kommentars, den sie mit ihrem eigenen lachenden Konterfei schmückt erklärt sie, dass sie sich auf eine sachliche Diskussion zu dem Thema gerne einlassen wird, wirft aber gleichzeitig weitere Leserbriefe dazu kommentarlos und selbstherrlich in den Papierkorb.
Da ruft einer bei der Zeitung an und sagt, wenn ihr weiterhin dies oder das schreibt, dann kündige ich mein Abonnement. Und was macht das Volksblatt? Es lässt sich erpressen und geht ohne zu zögern auf die Forderung des Erpressers ein. Na bravo. Im umgekehrten Fall wird das eher nicht so sein. Also wenn ich von der Zeitung verlange, sie müsse schreiben, Regierung und Landtag wären ein einziger Kindergarten und ein Saustall und der Regierungschef wäre eine Kindergärtnerin mit Krawatte und Männerhosen, wird mir die gleiche Zeitung erklären, dass sie das auf keinen Fall drucken wird. Und zwar auch dann nicht, wenn ich und meine ganze Verwandtschaft das Abonnement kündigen. Es scheint also so zu sein, dass man sich bei der Zeitung seine Erpresser gerne aussucht und sie nach Lust und Laune verwendet. Gar nicht auszudenken, was auf solchem Boden noch alles gedeihen wird. Und das alles mit den Steuerfranken der Medienförderung, also auf dem Buckel der Bürger. Vielleicht sind die Empfehlungen des Schweizer Presserates in Stein gemeisselt, das Medienförderungsgesetz bestimmt nicht.
Rückgrat, und Verantwortung gegenüber seinem Geldgeber, nämlich dem Steuerzahler wäre, wenn sich die Zeitung auf Erpresser gar nicht einlässt. Wenn einer also droht das Abo zu kündigen, muss eine Zeitung – selbst das Volksblatt so viel Charakter beweisen, den Namen des Erpressers zu nennen und ihm erklären, dass er nicht kündigen muss, sondern sie muss ihm kündigen.
Jo Schädler, Bendern